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Kredite von privat: Wie sichert man sich am besten ab?

 
Ein sehr guter Freund von mir ist unverschuldet in Geldschwierigkeiten geraten. Ich würde ihm gerne unter die Arme greifen, habe jedoch in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen (aber nicht mit ihm) gemacht. Natürlich vertraue ich ihm, möchte mich jedoch bestmöglich absichern, denn wie heißt es so schön: Bei Geld hört die Freundschaft auf.

Es geht hierbei um einen Betrag von knapp 4000 Euro, die ich ihm leihen möchte. Wie kann ich dieses "Leihgeschäft" am besten absichern, sodass es auch im Falle eines Falles rechtswirksam ist. Sollte es schon eine vertragsähnliche Form haben, ggf. sogar notariell beglaubigt werden? Denn leider habe ich in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass eine einfach Quittung in einem Streitfall ihr Papier nicht wert ist.
  
Tommy
 
 
 
Ich denke, eine notarielle Beglaubigung ist mit Kanonen auf Spatzen geschossen und sicher nicht gerade preiswert.
Setzen Sie einen festen Vertrag auf mit allem was dazu gehört und legen Sie eine Kopie des Personalausweises vom Schuldner mit bei, der dem Unterschriftenvergleich dient. Gleichzeitig sollten Sie von einem neutralen Dritten den Vertrag einfach "bestätigen" lassen.

Denken Sie aber stets daran: Der Vertrag ist kein Garant, dass Sie geliehenes Geld zurückerhalten. Sie sollten sich der Zahlungsfähigkeit und des Zahlungswillens Ihres Freundes bewusst sein. Andernfalls hilft der beste Vertrag nichts mehr.
Bei Zahlungsunfähigkeit sehen Sie Ihr Geld so oder so nie wieder, bei Zahlungsunwillen geht dem ganzen zumindest ein langwieriger Prozess voraus, bis Sie Ihr Geld wiederhaben.
  
Daeumling
 
 
 
Habe ich das jetzt richtig verstanden: eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig, aber ein Vertrag wäre schon gut?

Natürlich weiß ich, dass mich das nicht vor der Nichtzahlung schützen wird, aber ich würde mich wesentlich wohler fühlen, wenn ich etwas in der Hand habe, was auch rechtlich einen Wert hat. Natürlich wird es nicht dazu kommen, denn ich gehe nicht davon aus, dass mein Freund mich übers Ohr hauen will. Aber das gebrannte Kind scheut das Feuer und so möchte ich diesmal alles richtig machen.

Wo finde ich einen adäquaten Vordruck für solch einen Vertrag? ich weiß leide nicht, was dort alles drinstehen muss.
  
Tommy
 
 
 
Ein Vertrag ohne notarielle Beglaubigung ist keinesfalls nichtig oder rechtlich unwirksam. Jeder privatrechtliche Vertrag mit zwei Unterschriften drunter ist, solange er nicht gegen geltende Gesetze verstößt, ein gültiges Dokument, dessen Abmachung bei Nichterfüllung eingeklagt werden kann.

Grundsätzlich können Sie - rechtlich wirksam - ja sogar eine mündliche Abmachung schließen. Macht nur deswegen keiner, weil es niemand beweisen kann.

Danach kommt der schriftliche Vertrag und noch sicherer und aufwendiger sind dann die notarielle Beurkundung und Beglaubigung. Die Beurkundung ist die höchste Form der schriftlichen Sicherheit, die man erreichen kann um es mal so auszudrücken, da das Dokument dann zur öffentlichen Urkunde wird. Natürlich können Sie eine notarielle Beglaubigung vornehmen, diese ist sicher etwas preiswerter aber dennoch muss man in Frage stellen, welcher Mehrwert dahinter steckt, immerhin kostet der Notar ja etwas.

Einen Vertragsvordruck habe ich gerade nicht zur Hand, aber die wesentlichen Angaben sind folgende:

- Name und Anschrift beider Vertragsparteien
- Vertragsinhalt (Darlehen: Wieviel? Wann zurückzahlbar? In welcher Form?)
- Unterzeichnung mit Ort & Datum beider Seiten

Das würde theoretisch schon genüge tun, aber um eben die wichtigen Daten der Gegenperson festzuhalten, empfehle ich eine Kopie des Ausweises mit BPA Nummer, Geburtsdatum und eben der sichtbaren Unterschriftenprobe, die auch dem Unterschrift auf dem Vertrag entsprechen sollte. Und wenn jemand drittes das als privater Zeuge bestätigt und mit unterschreibt, dann tun Sie sich auch damit sicher nicht weh.

Alternativ dazu kann natürlich auch der Notar die Unterschrift leisten, nur wird der es wie schon gesagt nicht kostenlos machen.
  
Daeumling
 
 
 
   
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