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Konto Pfändung - wie läuft das ab?

 
Ich habe vor einigen Tagen Geld vom Konto abheben wollen und bekam aus dem Automaten keines mehr, trotzdem noch Guthaben vorhanden war. Ich war natürlich vollends verdutzt und habe mich dann gleich mal bei den Bankmitarbeitern erkundigt.

Am Schalter sagte man mir, dass eine Konto Pfändung vorliege. Wie muss ich nun vorgehen, damit ich wieder an mein Geld heran komme? Auf dem Kontoauszug habe ich schon gesehen, dass Miete und andere Zahlungen, die per Lastschrift abgebucht werden, wieder zurück gebucht wurden, aber diese Zahlungen muss ich doch nun einmal leisten.
  
Cosimo
 
 
 
Ich frage mich immer wieder, wieso jeder so tut, als käme die Konto Pfändung so überraschend. Bevor es soweit kommen kann, muss erst einmal eine Schuld bei einem Gläubiger entstanden sein. Diese muss bereits mehrfach angemahnt worden sein. Außerdem muss ein vollstreckbarer Titel vorliegen. Auf all diese Schreiben, die einem zugegangen sind, muss man nicht reagiert haben, damit es zur Konto Pfändung kommen kann. Doch ist das Kind erst in den Brunnen gefallen, dann wird man wach.

An erster Stelle heißt es jetzt, ganz schnell zum Amtsgericht gehen und einen Antrag auf Pfändungsschutz stellen. Dieser muss für jeden Gläubiger einzeln gestellt werden. Er besagt, dass ein bestimmter Betrag jeden Monat zur Verfügung stehen und von der Bank ausgezahlt werden muss. Mit dem gewährten Pfändungsschutz geht man dann wieder zur Bank und kann sich sein Geld auszahlen lassen und es per Bareinzahlung auf ein fremdes Konto an den Vermieter oder den Stromversorger überweisen. Für diese Form der Überweisungen entstehen Gebühren in Höhe von fünf Euro, je nach Bank auch etwas mehr oder weniger.

Wird kein Antrag auf Pfändungsschutz gestellt, so wird 14 Tage nach der Konto Pfändung das gesamte Guthaben des Kontos an den pfändenden Gläubiger ausgezahlt. Ausnahmen gelten lediglich bei Bezug von Hartz IV oder Arbeitslosengeld I. In diesem Fall ist ein Antrag auf Pfändungsschutz nicht notwendig, wohl aber muss man sich das Geld binnen sieben Tagen auszahlen lassen, andernfalls wird es ebenfalls an den Gläubiger überwiesen.

Der einfachere Weg ist jedoch, sich direkt mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzen und mit ihm nach einer gütlichen Lösung zu suchen, die etwa in einer Ratenzahlung gefunden werden kann. Der Gläubiger lässt sich in der Regel auf diese ein und hebt die Konto Pfändung auf. An die Ratenzahlung muss sich der Schuldner dann aber auch halten, denn sonst wird das Konto schneller wieder gesperrt, als man glaubt. Auch kann ein Antrag auf Pfändungsschutz zum Beispiel dann nicht beim Amtsgericht gestellt werden, wenn die pfändenden Gläubiger Stadt oder Finanzamt sind. Dann muss der Antrag direkt bei diesen Stellen gestellt werden.
  
FeWo
 
 
 
Cosimo hat folgendes geschrieben:
Wie muss ich nun vorgehen, damit ich wieder an mein Geld heran komme?

Über so viel Naivität kann man wirklich nur den Kopf schütteln. Man muss natürlich erst einmal die Gründe eruieren, welche der Auslöser für die Kontopfändung waren und diese mal ganz schnell ausräumen. Auch deine Hausbank kann dir bestimmt die Gründe dafür und auch die verantwortlichen Personen oder Behörde mal benennen. Je zügiger man sich selbst, bei der Aufklärung und Beseitigung der Gründe für die Kontosperre beteiligt, umso schneller wird dann das gesperrte Konto natürlich auch wieder freigeschalten. Das ist schon wichtig und ich würde mich da auch beeilen, weil du sonst für die ausstehenden Zahlungen vielleicht noch Zinsen oder Mahngebühren zahlen musst.
  
Schmalhans
 
 
 
   
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