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Wie erhält man die Kindergeld Zahlung?
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In zwei Monaten soll unser Kind geboren werden. Da es finanzielle Anreize vom Staat gibt, wie das Kindergeld, wollen wir dieses natürlich auch erhalten. Nun ist unsere Frage, ob wir hierfür einen gesonderten Antrag stellen müssen oder ob die Zahlung von Kindergeld automatisch erfolgt. Leider kennen wir uns bei diesem Punkt nicht wirklich aus, weshalb wir hier auf Hilfe hoffen. Wir wollen das Ganze dabei natürlich so schnell wie möglich über die Bühne bringen.
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Automatisch erfolgt die Zahlung von Kindergeld nicht. Es muss schon ein Antrag gestellt werden, um das Kindergeld zu erhalten. Dieser ist bei der Familienkasse zu stellen, die üblicherweise der Bundesagentur für Arbeit angegliedert ist, also auch über diese erreicht werden kann. Der Antrag auf Zahlung von Kindergeld kann frühestens mit dem Tag der Geburt gestellt werden, eine rückwirkende Auszahlung bei späterer Beantragung ist aber ebenfalls möglich.
Grundsätzlich erhält man für das erste und zweite Kind Kindergeld in Höhe von 164 Euro monatlich, für das dritte Kind 170 Euro pro Monat. Der Monat, in dem das Kind geboren wurde, wird jedoch nur anteilig berechnet. Ab dem vierten Kind gewährt Vater Staat Kindergeld in Höhe von 195 Euro pro Monat. Das Kindergeld wird bei Bezug von Hartz IV voll auf die Einkünfte angerechnet, bei Bezug von Arbeitslosengeld I hingegen wird es nicht angerechnet. Die Zahlung von Kindergeld findet regelmäßig zu Beginn des Monats statt, Abweichungen können vorkommen, werden einem in der Regel aber schriftlich mitgeteilt.
Wenn die Eltern getrennt leben, wird die Zahlung von Kindergeld an das Elternteil überwiesen, bei dem das Kind dauerhaft lebt. Ebenfalls kommen Großeltern oder Stiefeltern, sowie Pflegefamilien in Frage, wenn es um die Zahlung von Kindergeld geht. Allerdings nur dann, wenn sie auch tatsächlich für den Unterhalt des Kindes aufkommen und dieses bei ihnen lebt. Die Zahlung von Kindergeld erfolgt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Einige Monate vor dem 18. Geburtstag muss nachgewiesen werden, dass das Kind sich noch in einer Ausbildung oder in der Schule befindet, oder aber einen Verdienst von weniger als 7.680 Euro jährliches Einkommen aufweist. In dem Falle wird das Kindergeld weiter gezahlt, maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr. Ausnahmen, die darüber hinaus gehen, gelten lediglich für behinderte Kinder, denen es nicht möglich ist, sich selbst zu versorgen. Für diese Kinder erfolgt die Zahlung von Kindergeld unbefristet.
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Natürlich muss eine Kindergeldzahlung immer beantragt werden, ganz automatisch und von ganz alleine, bekommt man doch nirgends irgendwelche finanziellen Leistungen. Dazu würde ich mich ganz einfach mal an die zuständige Kindergeldkasse wenden und mich dort mal über das Antragsprozedere näher informieren, um möglichst auch keine Fristen zu versäumen. Denn schließlich gibt es ja für das erste Kind immerhin 190 Euro und das ist ja auch nicht gerade wenig Geld. Weitere Informationen, Tipps und Voraussetzungen dazu, kann man auch in diesem Kindergeld Ratgeber nachlesen.
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