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Überweisung unter Vorbehalt - wann macht sie Sinn?
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Des Öfteren habe ich jetzt schon von der Zahlung unter Vorbehalt gehört. Allerdings stellt sich mir die Frage, in welchen Fällen eine solche Zahlung überhaupt Sinn macht.
Denn das einmal gezahlte Geld kann ich ja trotz dem Vermerk Zahlung unter Vorbehalt nicht mehr zurück holen. Kennt sich jemand damit aus und kann mir ein paar Tipps geben, wann die Zahlung unter Vorbehalt sinnvoll ist und in welchen Fällen andere Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollten?
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Sicherlich ist es so, dass die Zahlung unter Vorbehalt nicht einfach zurück geholt werden kann. Sobald überwiesene Gelder beim Empfänger oder dessen Bank angekommen sind, muss man sich mit dem Empfänger auseinander setzen und die Zahlung zurück fordern. Doch durch den Zusatz unter Vorbehalt kann man seine Ansprüche notfalls gerichtlich geltend machen.
Sinnvoll ist eine Zahlung unter Vorbehalt in verschiedenen Fällen. So kommt sie bei dubiosen Inkassofirmen in Frage. Diese Firmen treiben Forderungen, oft mit massivem Druck, ein. Dabei schüchtern sie die vermeintlichen Schuldner mit allen Mitteln der Kunst ein, um diese zur Zahlung zu bringen. Wer sich jedoch nicht vollkommen einschüchtern lässt und die Zahlung unter Vorbehalt tätigt, hat gute Chancen, sein Geld zurück zu erhalten. Solange das Inkassobüro dem Vorbehalt nicht widerspricht, bleibt dieser bestehen. Das bedeutet, dass der Zahlende die Möglichkeit hat, seine Unschuld zu beweisen, etwa dass er keinen Vertrag abgeschlossen hat. In diesem Fall kann er sein Geld zurück holen. Allerdings wird in den meisten Fällen die Zuhilfenahme eines Anwalts vonnöten sein, um das Geld zurück zu erhalten.
Ebenfalls kommt eine Zahlung unter Vorbehalt bei der Mietzahlung in Frage. Sofern dem Vermieter Mängel angezeigt wurden, kann die weitere Mietzahlung unter Vorbehalt erfolgen. Denn in diesem Fall wird der Vermieter aufgefordert, die Mängel zeitnah zu beseitigen. Andernfalls kann der Mieter seine Mietzahlung zurück fordern. Doch auch hier wird in der Regel die Einschaltung eines Anwalts unerlässlich sein.
Wenig Sinn macht die Zahlung unter Vorbehalt allerdings bei Online Käufen. Meist ist es sinnvoller, hier Alternativen zu wählen. Sollten Waren nicht geliefert werden oder mangelhaft sein, kann bei Bezahldiensten, wie Paypal, der Käuferschutz greifen. Andererseits besteht die Möglichkeit, per Kreditkarte oder Lastschrift zu zahlen. Dann kann der Käufer das Geld innerhalb von bis zu sechs Wochen zurück buchen lassen. Die Überweisung an einen Treuhänder, der das Geld erst dann an den Händler weiter leitet, wenn mit den Waren alles in Ordnung ist, ist eine weitere Variante.
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Gehört habe ich auch schon von einer Zahlung oder Überweisung unter Vorbehalt, aber selber vorgenommen habe ich eine solche auch noch nie. Viel Sinn macht solch eine Zahlung meines Erachtens nicht, denn das Geld ist wie schon gesagt, sowieso weg und wenn man es wieder haben möchte, dann ist man immer auf den guten Willen des Zahlungsempfängers angewiesen oder man setzt juristische Mittel ein. Also bringt es ja mal kaum Vorteile, wenn man „Zahlung unter Vorbehalt“ in die Betreffzeile einer Überweisung reinschreibt und deswegen kann man sich auch gleich an einen Anwalt wenden.
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