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Gewinnermittlung bei Selbstständigen?
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Ich bin auf der Suche nach Informationen zur Existenzgründung und allen möglichen Regelungen bezüglich der Selbstständigen und nach Leuten die sich damit etwas auskennen. Ich bin gerade dabei mich selbstständig zu machen und suche nun noch nach ein paar Antworten auf einige Fragen.
Meine Unternehmensform soll ein Einzelunternehmen werden, wobei ich allerdings die Umsatzsteuerpflicht bevorzuge. Wie erfolgt denn meine Gewinnermittlung in diesem Fall? Kann mir hierzu jemand ein paar Infos und Tipps geben? Wäre toll, wenn ich ein paar weiterführende und kompetente Antworten bekommen könnte.
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Gerade bei einer Existenzgründung ist davon auszugehen, dass noch geringe Umsätze anfallen. Somit dürfte die Umsatzsteuerpflicht nicht verpflichtend sein. Man kann sich auch von dieser befreien lassen. Ist das nicht gewollt, wie im beschriebenen Fall, muss jedoch monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung erfolgen, ebenso muss die Umsatzsteuer auf allen Rechnungen ausgewiesen werden. Dessen sollte man sich also schon bewusst sein.
Die Gewinnermittlung erfolgt bei Einzelunternehmen über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR. Hierfür gibt es bei der Steuererklärung sogar eine gesonderte Anlage, die genutzt werden sollte. Bei Selbstständigen, die nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind, was bei den meisten Personengesellschaften der Fall ist, ist eine solch einfache Form der Gewinnermittlung möglich. Dabei ist zu beachten, dass lediglich die Einnahmen und Ausgaben einander gegenüber gestellt werden. Grundsätzlich gilt hier das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Dieses besagt, dass Einnahmen erst dann entstehen, wenn diese auch tatsächlich gezahlt wurden, also auf dem Kontoauszug ersichtlich sind. Gleiches gilt für die Ausgaben.
Nachdem nun die gesamten Ausgaben von den Einnahmen abgezogen wurden, entsteht der Gewinn. Dieser ist auch die Grundlage für die Besteuerung des Einkommens. Allerdings lassen sich vom Gewinn des Unternehmens, der als Einkommen des Unternehmers angesehen wird, noch private Kosten abziehen, wodurch die Bemessungsgrundlage für die Steuerzahlung verringert werden kann. Zu diesen Kosten zählen insbesondere die Aufwendungen für die Altersvorsorge, aber genauso Kosten für verschiedene Versicherungen, insbesondere für die Krankenversicherung. Erst wenn diese Kosten abgezogen sind, erhält man das tatsächliche Einkommen, das sich also vom Gewinn des Unternehmens unterscheidet.
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Ob du nun Umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht, das wirkt sich ja nicht auf die Ermittlung deiner Gewinne aus. Die deinerseits berechnete und einkassierte Umsatzsteuer musst du ja sowieso an das Finanzamt abführen, aber du kannst deine monatlichen betriebsbedingten Zahlungen an Mehrwertsteuer dagegen rechen und somit in Abzug bringen. Jedoch hat das mit einer Gewinnermittlung herzlich wenig zu tun. Wie Maxxe es schon ziemlich gut beschrieben hat, berechnest du deine Gewinne ganz einfach indem du deine monatlichen oder auch jährlichen Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellst.
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