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PKW Steuer - was ist absetzbar?
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Ich brüte gerade über meiner Steuererklärung. Dabei stellt sich mir die Frage, wie es mit der PKW Steuer aussieht. Kann ich diese auch von der Steuer absetzen oder hab ich da keine Chancen?
Kennt sich jemand in dem Bereich vielleicht aus und kann mir ein paar Tipps geben, welche Kosten für den PKW ich steuerlich geltend machen kann? Wäre für jeden Hinweis dankbar, denn selbst kenne ich mich leider nur wenig in dem Bereich aus.
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Natürlich sind einige Kosten, die für den PKW anfallen steuerlich absetzbar. Das Ganze fällt bei Arbeitnehmern in den Bereich der Werbungskosten, bei Unternehmen zählen Kfz-Kosten zu den üblichen Betriebsausgaben, sofern das Kfz Eigentum des Unternehmens ist. Zur Frage mit der PKW Steuer: Eine Steuer kann nie von einer anderen Steuer abgesetzt werden. Deshalb lässt sich auch die PKW Steuer nicht steuerlich geltend machen.
Möglich sind jedoch die Fahrtkosten, die auf dem Weg zur und von der Arbeit entstehen. Diese betragen 0,30 Euro je Kilometer. Obwohl es einige Zeit nur möglich war, die Kosten für die Strecken ab dem 21. Kilometer abzusetzen, haben sich die Gesetze wieder geändert. Mittlerweile können wieder die vollen Strecken zur Arbeit berücksichtigt werden, wobei immer nur eine Strecke steuerlich angesetzt werden kann. Ausnahmen gelten nur bei Arbeitnehmern, die einen wechselnden Arbeitsort haben. Sie können beide Strecken steuerlich geltend machen.
Bei Unternehmen können zudem die Tankbelege steuerlich abgesetzt werden. Hierbei können sich die Unternehmen natürlich auch die Vorsteuer ziehen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass in diesem Fall ein Fahrtenbuch geführt werden muss, insbesondere, wenn der PKW auch privat genutzt werden kann. Das Fahrtenbuch muss stets handschriftlich geführt werden, um vom Finanzamt anerkannt werden zu können.
Weiterhin sind Kosten für die Reparaturen am PKW steuerlich zu berücksichtigen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Reparaturen aufgrund eines Unfalls notwendig werden, der auf dem Weg zur Arbeit stattfand. Dann gilt das Ganze als Arbeitsunfall.
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Ich verstehe immer nicht, warum Leute die von steuerlichen Angelegenheiten, mal Null Ahnung haben, dann ihre Steuererklärung selbst machen wollen. Natürlich kann man die Beiträge der Kfz-Haftpflichtversicherung als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Und je nachdem können unter Umständen sogar auch Aufwendungen für unfallbedingte Reparaturkosten oder auch Geldaufwendungen für die Kasko-Selbstbeteiligung oder auch die Fahrten vom Wohnort zur Arbeitsstelle steuerlich abgesetzt werden. Aber solche diffizile und Einzelfallabhängige Angelegenheiten, sollte man dann doch schon lieber von einem Steuerberater aufsetzen lassen.
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