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Muss ich Steuer auf Zinsen zahlen?
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Ich habe mal eine grundsätzliche Frage an all die Finanzexperten hier: Und zwar habe ich eine gute Geldanlage entdeckt, die auch hohe Zinsen bietet. Allerdings weiß ich jetzt nicht, wie es steuerlich aussieht. Muss ich Steuer auf Zinsen zahlen oder kann ich diese Zahlungen irgendwie umgehen?
Ich meine, das sind doch meine Einnahmen, da hat Vater Staat doch nichts dran zu suchen, oder? Vielleicht kann mich hier jemand darüber aufklären und mir sagen, ob ich eine Möglichkeit habe, die Steuern zu umgehen.
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Leider muss man wirklich Steuer auf Zinsen zahlen. Grundsätzlich gilt das Ganze bereits seit langem, seit diesem Jahr jedoch wurde die Abgeltungssteuer eingeführt, mit deren Hilfe das Steuerchaos bei Zinsausschüttungen verringert werden soll. Seitdem gilt, dass auf Zinsen generell 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gezahlt werden müssen. Diese Steuern werden in der Regel direkt von der Bank einbehalten und an das zuständige Finanzamt weiter geleitet. Wer diese Steuern wegen zu geringer Zinseinnahmen nicht hätte zahlen müssen, kann sie sich aber im kommenden Jahr über die Einkommenssteuererklärung wieder zurück holen.
Da im Allgemeinen Freibeträge gelten, für die keine Steuern gezahlt werden müssen, kann man auch einen Freistellungsauftrag bei der Bank stellen. Dieser kann bis zu 801 Euro für Alleinstehende betragen, Verheiratete erhalten die doppelten Freibeträge. Allerdings muss bei Anlagen von mehreren Banken der Freistellungsauftrag gesplittet werden. Hierbei dürfen die gesamten Freistellungsaufträge die Grenze von 801 bzw. 1.602 Euro nicht überschreiten. Alle Zinsen bis zu diesem Betrag werden bei Vorliegen eines Freistellungsauftrages vollständig ausgezahlt und nicht mit Steuern belastet. Erst wenn die Grenze überschritten ist, werden die Steuern wieder einbehalten und ans Finanzamt weiter geleitet.
Ausnahmen gelten bei Personen, die ein Jahreseinkommen aufweisen, das unterhalb der Freigrenzen liegt. Diese erhalten sämtliche Zinszahlungen unversteuert, müssen hierfür jedoch eine so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt vorlegen. Diese besagt, dass generell keine Steuern zu entrichten sind, da das Einkommen zu gering ist.
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Cosimo hat folgendes geschrieben: | Ich meine, das sind doch meine Einnahmen, da hat Vater Staat doch nichts dran zu suchen, oder? |
Das ist leider nur Wunschdenken von den Sparern und so war es ja eigentlich noch nie. Früher gab es ja noch wenigstens Lebensversicherungen deren Erträge man zinslos einbehalten konnte, aber diese Zeiten sind wohl auch endgültig vorbei. Auch Kinder genießen auf ihre Sparzinsen wohl keine Steuerbefreiung, was wohl früher mal möglich war. Deswegen muss und sollte man sich mit dem Sparerfreibetrag anfreunden und begnügen und auf alles was darüber an Zinsen vereinnahmt wird, eben versteuern. Ein Umgehen wird wohl kaum möglich sein, aber vielleicht hat ja noch ein Steuerberater ein paar Tipps zum Steuern sparen parat.
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