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Gebühren und Beiträge richtig buchen und absetzen

 
Ich plane mich demnächst selbstständig zu machen. Da ich bereits ein paar Kurse von der IHK absolviert habe, um mein Wissen in Verwaltungsfragen zu verbessern und auch einige Buchhaltungskenntnisse aufzufrischen, fühle ich mich jetzt gewappnet, um die Selbstständigkeit aufzunehmen.

Natürlich fallen aber auch immer wieder Kosten, wie Gebühren und Beiträge an. Meine Frage ist nun, wie diese am besten verbucht werden sollen und ob diese als Betriebsausgaben abgesetzt werden können.
  
Wolke7
 
 
 
Im Allgemeinen können Gebühren und Beiträge durchaus als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings müssen sie auch im direkten Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen. Wenn zum Beispiel das Gewerbe angemeldet wird, dann wird eine entsprechende Gebühr fällig, die als Betriebsausgabe anerkannt wird. Mitgliedsbeiträge fallen ebenfalls an, diese werden von Auskunfteien, wie etwa der Creditreform erhoben, aber auch für die Mitgliedschaft in der IHK oder der Handwerkskammer.

Diese sind ebenso zu den betrieblichen Ausgaben zu zählen. Weiterhin werden die Kosten für die steuerliche Beratung oder den Anwalt des Unternehmens als Gebühren angesehen, die genauso betriebliche Ausgaben darstellen. Nicht zu verwechseln sind Gebühren und Beiträge jedoch mit Versicherungsbeiträgen oder dem bekannten Ordnungsgeld, wenn man geblitzt wurde. Versicherungsbeiträge können betriebliche Ausgaben darstellen, das Ordnungsgeld wird vom Finanzamt dagegen nicht als Betriebsausgabe anerkannt. Es sollte deshalb stets gegen das Privatkonto gebucht werden, wenn es trotzdem vom Firmenkonto bezahlt wird.

Für Gebühren und Beiträge gibt es verschiedene Konten. Im Kontenplan wird das Konto Versicherungsbeiträge angesprochen, wenn Versicherungen bezahlt wurden. Ebenfalls findet sich ein Konto für Mitgliedsbeiträge. Ein gesondertes Konto stellen auch die so genannten Rechts- und Beratungskosten dar, auf das die Gebühren für Rechtsanwalt und Steuerberater verbucht werden können.

Jedoch sollte man trotz buchhalterischer Grundkenntnisse zumindest den Jahresabschluss und die Steuererklärungen vom Steuerberater erstellen lassen. Denn es lauern immer wieder einige Gefahren, die man als Laie kaum einschätzen kann.
  
FeWo
 
 
 
Wenn man sich selbständig machen möchte und nicht einmal weiß, wie man laufende Kosten einer Firma verbucht, dann ist das natürlich nicht so optimal und sollte diese Aufgaben dann wohl doch lieber einem Buchhaltungsbüro übergeben. Ich weiß auch nicht, warum sich die meisten Leute sich immer das Geld sparen wollen und die Buchhaltung selbst erledigen wollen, obwohl sie absolut keine Ahnung davon haben und mit Buchhaltungssoftware auch nicht klarkommen. Dann doch lieber mal 100 oder 150€ für die laufende Buchhaltung ausgegeben und durch diese Zeitersparnis kann man sich auch mehr und besser seinem Kerngeschäft widmen und hat doch ganz schnell diese Kosten wieder raus.
  
Oskar
 
 
 
   
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