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Höhe der Gebühren: Strafrecht
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Ich hoffe, ich finde hier ein paar Experten, die mir helfen können. Und zwar würde mich einmal interessieren, wie hoch die Gebühren beim Strafrecht, bezogen auf einen Anwalt ausfallen. Kennt sich jemand in diesem Bereich aus und kann mir ein paar Infos zu dem Thema geben? Wäre für jeden Hinweis dankbar, da ich mich leider kaum auskenne, wenn es um die Gebührenordnung für Rechtsanwälte geht und hoffe deshalb hier auf tatkräftige Unterstützung.
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Die Gebühren Strafrecht, die an den Anwalt gezahlt werden müssen, hängen von verschiedenen Faktoren ab, so zum Beispiel davon, vor welchem Strafgericht der betreffende Fall verhandelt wird. Die unterste Stufe ist das Schöffengericht mit dem Strafrichter, darüber folgt die mittlere Stufe, die die große Strafkammer und die Jugendkammer darstellt. Die oberste Stufe ist eine Verhandlung vor dem Schwurgericht und dem Oberlandesgericht. Je nach vorgeworfenem Delikt kommt eine andere Strafkammer in Frage, vor der verhandelt wird und danach richtet sich auch die Gebühr für den Anwalt.
Sofern der Anwalt nicht als Strafverteidiger bestellt ist und auch nicht als sonstiger Verfahrensbeteiligter, beträgt die an ihn zu zahlende Gebühr zwischen zehn und 260 Euro netto. Damit ist die Bruttogebühr auf maximal 301,60 Euro begrenzt. Allerdings können Mehrkosten entstehen, wenn schriftliche Gutachten und ähnliches erstellt werden. In diesem Fall muss jedoch das gesonderte Honorar in einer Gebührenvereinbarung festgehalten werden und zwar schriftlich.
Der Anwalt kann dabei in verschiedenen Varianten tätig werden, er kann sowohl als Vertreter der Privat- oder der Nebenklage, aus auch als Vertreter eines Nebenbeteiligten, eines Zeugen oder Verletzten, sowie eines Sachverständigen bestellt werden. Die Gebühren beinhalten in aller Regel auch sämtliche Nebentätigkeiten, die der Rechtsanwalt erbringt. Allerdings fallen sie erneut an, sofern eine weitere Instanz angerufen wird. Ebenso werden die Gebühren sich mit jeder Berufungsinstanz erhöhen.
Üblicherweise werden im Strafrecht die Gebühren zwischen Angeklagtem und Anwalt frei verhandelt. Sie werden in einer Gebührenvereinbarung entsprechend schriftlich festgehalten. Grund dafür ist der, dass die gesetzlichen Regelungen zu geringe Sätze vorsehen. Die Kosten für den Anwalt bekommt ein freigesprochener Angeklagter allerdings nur in der gesetzlichen Höhe erstattet, so dass die weiteren Kosten, die darüber hinaus gehen, von ihm selbst getragen werden müssen.
Ein Pflichtverteidiger wird immer dann bestellt, wenn ein schweres Delikt vorliegt, das dem Angeklagten vorgeworfen wird. Dabei ist der Pflichtverteidiger immer dann zu bestellen, wenn eine Verteidigung notwendig ist, der Angeklagte sich aber keinen Anwalt leisten kann oder will.
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Einen Strafprozess hatte ich zwar noch nicht, aber ich würde auch mal sagen, dass man die Kosten dafür nicht wirklich kalkulieren kann. Für den Anwalt gilt natürlich das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), aber je nachdem wie lange sich solch ein Prozess hinzieht, um so teurer wird dann natürlich der ganze Spaß. Ein Beispiel für eine Gebührenberechnung im Strafverfahren, die kann man hier mal einsehen und diese zeigt mal, was da so alles n Kosten in Ansatz gebracht wird. Nun ist diese Rechnung noch relativ gering, die kann aber bestimmt auch mal das zehnfache betragen.
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