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Steuererklärung und die Pendlerpauschale

 
Die Pendlerpauschale ist ja irgendwie seit Jahr und Tag in aller Munde. Allerdings ist mir derzeit nicht wirklich klar, ob sie nun angesetzt werden darf oder nicht. Kann ich in der Steuererklärung Pendlerpauschale angeben, wenn ich weniger als 20 Kilometer zur Arbeit fahre oder ist die neue Regelung, die eingeführt wurde, nicht mehr gültig?

Aufgrund der unzähligen Meldungen in den vergangenen Wochen und Monaten weiß ich im Moment wirklich nicht mehr, woran ich noch glauben darf und woran nicht mehr.
  
Frisbee
 
 
 
Die Pendlerpauschale wurde im Jahr 2007 herabgesetzt. Ab dem 01.01.2007 durften die Strecken zwischen Wohnung und Arbeit tatsächlich nur ab dem 21. Kilometer geltend gemacht werden. Allerdings haben sich in der Zwischenzeit wieder Änderungen ergeben. Mit Urteil vom 9. Dezember 2008 ist die alte Regelung der Pendlerpauschale wieder eingeführt worden, wobei diese Regelung sogar rückwirkend galt.

Aus diesem Grund sollte in der Steuererklärung Pendlerpauschale auf jeden Fall angegeben werden. Abgerechnet werden können pauschal 230 Arbeitstage bei einer Fünf Tage Woche, oder 280 Arbeitstage, wenn jede Woche sechs Tage gearbeitet wird. So sparen sich Steuerzahler das mühselige Ausrechnen der tatsächlich angefallenen Arbeitstage.

Zugrunde gelegt wird stets die kürzeste Verbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Jedoch darf eine längere Strecke abgerechnet werden, wenn diese verkehrsgünstiger ist, man Zeit spart und die Strecke regelmäßig nutzt. Jeweils eine Strecke darf abgerechnet werden, um die Steuerlast zu senken. Beide Strecken sind dagegen abzugsfähig, wenn es sich um wechselnde Einsatzorte handelt.

Die Pendlerpauschale ist dabei unabhängig davon, ob man mit dem eigenen PKW oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt. Lediglich die Höchstgrenze sollte beachtet werden. Bei Fahrten zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln dürfen maximal 4.500 Euro pro Jahr an Fahrtkosten abgesetzt werden. Bei Fahrten mit dem eigenen PKW können auch höhere Kosten, sofern sie angefallen sind, geltend gemacht werden.
  
FeWo
 
 
 
Die Pendlerpauschale oder auch Entfernungspauschale, ist in der Tat etwas verwirrend und gefühlt in jedem Jahr kommen da irgendwelche Neuregelung dazu heraus. Aktuelle Regelungen dazu, die kann man hier nachlesen und demnach kann man wohl auch weiterhin die Pendlerkosten auch von der Steuer absetzen.

Und wie eine dortige Beispielrechnung zeigt, so kann man schon bei täglich 16km Arbeitsweg, immerhin schon die stattliche Summe von 1.000 Euro in der Einkommensteuererklärung angeben. Allerdings muss man dabei immer auch die automatische Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Auge behalten, weil doppelt bekommt man das natürlich nicht berücksichtigt.
  
Daeumling
 
 
 
   
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