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Steuer Österreich - wie sieht es mit der Umsatzsteuer aus?

 
Wie sieht es eigentlich in Österreich mit der Umsatzsteuer aus? Fällt die gleiche Steuer Österreich wie in Deutschland an oder gibt es Unterschiede zu unserem Land? Kennt sich vielleicht hier jemand in dem Bereich aus und kann mir ein paar hilfreiche Infos geben, damit ich da auch endlich einmal durchblicke?

Ich hoffe hier einfach auch auf einen Experten auf diesem Gebiet, bisher habe ich hier immer gute Antworten bekommen und hoffe, dass es dieses Mal auch so gut klappt.
  
Frisbee
 
 
 
Die Steuer Österreich ist ähnlich der deutschen Umsatzsteuer aufgebaut, es gibt einen üblichen Satz von 20 Prozent und einen ermäßigten Satz von zehn Prozent. Letzterer gilt für Lebensmittel, Bücher und Mieten, sowie ähnliche Produkte. Aber auch in Österreich gibt es zahlreiche Sonderfälle, die zu beachten sind. Dazu zählt unter anderem der so genannte Ab-Hof-Verkauf. Dieser wird zum Beispiel für Wein gerne genutzt. Der Steuersatz beträgt dann zwölf Prozent. Außerdem gilt in den Orten Jungholz und Mittelberg in Tirol bzw. Vorarlberg der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 19 Prozent. Grund dafür ist die zollrechtliche Behandlung, da beide Orte im Zollrecht zu Deutschland gehören.

Zusätzlich gibt es Besonderheiten beim Verkauf von Kunstgegenständen. N §24a UStG ist geregelt, dass sich der Umsatzsteuersatz zwischen 0 und 20 Prozent bewegt, je nachdem, wie hoch die Differenz zwischen Einkauf und Verkauf der Kunstgegenstände ist.

Außerdem werden die Käufe von Grundstücke nicht mit Umsatzsteuern belegt. Hier gilt die Grunderwerbssteuer, genauso wie in Deutschland. Ebenfalls gibt es in Österreich die Möglichkeit der Ist- und Sollversteuerung. Vorauszahlungen werden grundsätzlich spätestens 45 Tage nach Entstehung der Steuerschuld fällig.

Steuerbefreiungen, die als echte Steuerbefreiung gelten, sind immer dann gegeben, wenn Ausfuhrlieferungen getätigt werden oder Lohnveredelungen für ausländische Auftraggeber ausgeführt werden. Ebenfalls werden grenzüberschreitende Lieferungen in Drittländer von der Umsatzsteuer befreit, sowie die Goldlieferungen an Zentralbanken und die Umsätze aus der Schifffahrt. Bei den unechten Steuerbefreiungen dagegen wird weder Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, noch Vorsteuer geltend gemacht. Betroffen sind vor allen Dingen Kontoführungsprovisionen, Briefmarken, Briefe und Pakete, aber auch Kreditzinsen.
  
FeWo
 
 
 
Hinweise und Übersichten zum Steuerrecht in Österreich lassen sich doch auch relativ einfach im Internet finden. Wer jetzt ganz detaillierte Informationen zum österreichischen Steuerrecht und deren Handhabung sucht, dem kann ich wohl nur die Webseite der Arbeiterkammer Wien empfehlen. Dort sollte man schon die Antworten auf seine Steuerfragen finden können.
  
Pfennigfuchser
 
 
 
   
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