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Höhe der Erbscheinkosten bei Gericht und/oder Notar
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Leider werde ich wohl bald zusammen mit meinen Geschwistern in die Situation kommen, einen Erbschein beantragen zu müssen. So traurig die ganze Angelegenheit für uns alle ist, muss man die praktische Seite betrachten. Deswegen an dieser Stelle die Frage, wie es denn mit den Erbscheinkosten aussieht? Welche Gebühren werden da in welcher Höhe fällig?
Man kann ja einen Erbschein sowohl bei einem Notar (der dann zum Gericht geht) als auch direkt bei Gericht beantragen. Der Erbschein vom Notar dürfte dann teurer sein als der Erbschein direkt vom Gericht, oder?
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Soweit ich informiert bin, dauert die Beantragung des Erbscheins auf eigene Faust beim Nachlassgericht mehrerer Monate, bis diese bearbeitet werden. Nimmt man die Hilfe eines Notars in Anspruch wird die Beantragung zwar beschleunigt, zieht aber weitere Kosten mit sich, die sich nach der Nachlasssumme berechnet. Welchen Prozentsatz der Notar da allerdings jetzt festlegt, kann ich nicht sagen.
Die Kosten für den Erbschein bei Gericht wird ebenfalls aus dem Geschäftswert des Erbe berechnet. Hier ein Link zu einer Berechnungstabelle der Gerichte: Tabelle
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Ich habe auch schon vor paar Jahren mal einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragt und so sehr lange hat das eigentlich gar nicht gedauert. Auch die Kosten hielten sich noch in überschaubaren Grenzen. Einen Notar hatten wir auch nicht in Anspruch genommen, weil ein Testament lag nicht vor und von daher braucht man diesen ja auch nicht.
Von daher würde ich den Erbschein immer selbst beantragen, wenn man nicht unbedingt einen Notar braucht. Was die genaue Höhe der Erbscheinkosten angeht, so findet man dazu schon einiges an Informationen im Internet. Vielleicht hilft dir ja auch diese Seite etwas weiter.
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