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Erbscheinkosten - Gebühren beim Erben
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Seit einiger Zeit mache ich mir Gedanken, was alles auf mich zukommt, wenn meine Eltern nicht mehr sind. Vor allem weil meine Mutter vor gar nicht allzu langer Zeit zwei Schlaganfälle nacheinander hatte. Was sollte man Erbschaftstechnisch alles im Vorfeld regeln, damit nachher keine allzu großen Kosten entstehen? Wie ist das mit dem Erbschein?
Wie hoch sind die Erbscheinkosten? Wer kennt sich aus oder musste damit schon Erfahrungen machen? Mit meinen Eltern kann ich schlecht über dieses Thema reden, deshalb versuche ich es hier.
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Also wenn Du gar keine Kosten haben möchtest, nachdem die Mutter verstorben ist, dann besteht zum Beispiel die Möglichkeit, zu Lebzeiten eine Schenkung vorzunehmen. Sollte das nicht möglich oder nicht gewünscht sein, so kann ein notariell beurkundetes Testament im Grunde dafür sorgen, dass ein Erbschein gar nicht erst benötigt wird. Falls auch diese Alternative nicht in Betracht kommt, so führt wohl kein Weg daran vorbei, zum Antritt des Erbes später einen Erbschein zu beantragen.
Die Gebühren für den Erbschein sind jedoch gar nicht so hoch, wie man sich eventuell mitunter vorstellt. Die Höhe der Gebühren orientiert sich zwar am so genannten Geschäftswert, also am Wert des Erbes, jedoch betragen die Kosten eigentlich nie mehr als ein Prozent des Erbes. Bei etwas größeren Summen fallen prozentual gesehen sogar deutlich geringere Gebühren als ein Prozent an. So zahlt man zum Beispiel bei einem Erbschein für ein Erbe über etwa 100.000 Euro rund 200 Euro an Gebühren, also gerade einmal 0,20 Prozent.
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