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Erbscheingebühren und Erbscheinkosten
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Früher oder Später werde ich erben, dieses Thema ist zwar heikel, aber es macht vielleicht Sinn, wenn man sich vielleicht vorab schon einmal damit auseinandersetzt. Mich würde nun interessieren, ob man auch einen Erbschein beantragen muss, wenn man im Testament bereits erwähnt ist als Erbe.
Erbscheinkosten sind ja nicht unerheblich und richten sich nach dem hinterlassenen Vermögen. Brauche ich also solch einen? Welche Kosten kommen in einem Fall des Erbens auf mich zu? Kann man zu Lebzeiten noch irgendwelche Vorkehrungen treffen, dass die Kosten gering gehalten werden?
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Ich meine gehört zu haben, dass man keinen Erbschein benötigt, wenn ein notarielles Testament vorliegt, welches eröffnet wird. Denn hier bestimmt der Erblasser Personen dazu, etwas zu erben, sodass man sich als Erbe im Grunde nur noch per Personalausweis legitimieren muss. Ganz sicher bin ich aber nicht, also bitte nicht zu hundert Prozent auf meine Aussage verlassen.
Das mit den Erbscheinkosten ist so, dass diese Kosten sich tatsächlich nach dem Wert des Erbes richten, wobei „relativ hoch“ eher eine Ansichtssache ist. Wenn man überlegt, dass bei einem Erbe von 100.000 Euro rund 200 Euro an Gebühren anfallen ist die Frage, ob das den Erbe wirklich „juckt“. Vorkehrungen zu Lebzeiten? Im Grunde kann man hier nur eine Schenkung des späteren Erblassers annehmen und dadurch das Erbe reduzieren, was dann natürlich auch die Kosten für den Erbschein verringert.
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Ich habe mir vor einigen Jahren auch schon mal einen Erbschein beim hiesigen Nachlassgericht ausstellen lassen und die Erbscheinkosten haben sich wirklich noch in erträglichem Rahmen dargestellt. Natürlich staffeln sich die Gebühren je nach Höhe des Erbes hoch, aber wenn man heute 200.000€ erben würde, dann müsste man nach dem aktuellen Gerichts- und Notarkostengesetz 27€ an Wertgebühren bezahlen. Dazu kämen von mir aus noch 20€ für die Anfertigung von Kopien und fertig. Also so schlimm sind die Erbscheingebühren und Erbscheinkosten nun wirklich nicht.
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