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Was passiert bei einer Pfändung mit dem Urlaubsgeld?
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Ich weiß, dass bei einer Pfändung immer gewissen Anteile bleiben, die nicht gepfändet werden dürfen, da man ein bisschen Geld zum leben braucht. Wie ist das mit dem Urlaubsgeld? Also, konkret: kann Urlaubsgeld gepfändet werden? Wenn ja kann man die Pfändung von Urlaubsgeld irgendwie abwenden? Und wenn wir schon beim Thema sind - was passiert bei einer Pfändung mit dem Weihnachtsgeld?
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Das Urlaubsgeld gehört zu den sogenannten unpfändbaren Zusatzvergütungen. Auch wenn viele Gläubiger es gerne sehen würden, wenn der Schuldner sein Urlaubsgeld nicht erhält, ist der Anspruch auf Erholung nach dem Bundesurlaubsgesetz zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu regeln.
Und da während der Urlaubszeit - egal ob zu Hause oder auf den Malediven - immer Mehrkosten entstehen, ist das Urlaubsgeld unpfändbar, insofern es nicht den üblichen Satz überschreitet. Ist dies der Fall, könnte die Urlaubsgeldzahlung auch als Sondergratifikation angesehen werden und die wiederum müsste anteilig gepfändet werden.
Das Weihnachtsgeld gehört auch zu einer dieser unpfändbaren Zusatzvergütungen, weil in dieser Zeit unabwendbare Mehrkosten entstehen. Allerdings sollte das Weihnachtsgeld im Rahmen sein und nicht 50% des monatlichen Einkommens überschreiten, ansonsten könnte auch hier anteilig gepfändet werden.
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Beim Urlaubsgeld muss man schon ganz klar eine Abgrenzung zum Urlaubsentgelt treffen, denn letzteres ist durchaus pfändbar. Nicht pfändbar sind auch überhängige Urlaubstage, welche man sich auszahlen lässt. Weitere Informationen kann man dazu auch auf dieser Seite nachlesen. Was die mögliche Pfändbarkeit von Weihnachtsgeld anbelangt, so kann man sich auch hier nähere Informationen einholen.
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