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Sich selbstständig machen - mit Kleinunternehmerregelung?
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Ich habe mich Anfang 2008 selbstständig gemacht und habe mich bei dem Finanzamt für die Kleinunternehmerreglung § 19 Abs. 01 lt. UStG entschieden. Leider bin ich mir nicht so sicher, ob das die richtige Wahl war, denn mittlerweile kann man erkennen, dass meine Kosten, also die Ausgaben, in meinem Geschäft erheblich höher sind, als die Einnahmen und so hat mich schon ein Geschäftspartner darauf aufmerksam gemacht, dass man hierbei eventuell die falsche Entscheidung getroffen hat.
Auch wenn ich in diesem Punkt keinesfalls Grund zur Diskussion habe, weiß ich leider nicht, ob man dies beim Finanzamt noch ändern kann oder ob ich nun das komplette Jahr alle steuerlichen Angelegenheiten so betrachten muss.
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Tja, das ist leider das Problem - ohne Ihnen jetzt zu nahe treten zu wollen - dass einfach noch zu viel Unkenntnis über die Vor - und Nachteile dieser "Kleinunternehmerregelung" vorliegen und wenn erst mal die Umsatzsteuer-Nachzahlung vom Finanzamt vorliegt, dann kann Ihnen da keiner mehr raushelfen.
Und auch wie in Ihrem Fall, dass - wenn ich es richtig verstanden habe - ihre Kosten (inkl. gezahlter Vorsteuer) sehr hoch sind, Sie aber aufgrund der Kleinunternehmerregelung nicht berechtigt sind, diese Vorsteuer vom Finanzamt zurückzufordern - hier liegt dann tatsächlich eine Fehlentscheidung vor, denn die gewählte Regelung kann erst nach dem laufenden Kalenderjahr geändert werden. Diesbezüglich sollte auch noch erwähnt werden, dass bei der "Kleinunternehmerregelung" die Umsatzgrenze von 17.500,- € im ersten Jahr nicht übersteigen darf und im laufenden Jahr nicht größer als 50.000€ ausfallen darf - und ich betone nochmals: Nicht der Gewinn ist hier ausschlaggebend, sondern der Umsatz.
Nichts desto trotz müssen Sie dieses Jahr noch durchhalten und dann, ab nächstes Jahr, dürfen sie dann fleißig Umsatzsteuer abführen und Vorsteuer einfordern.
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Natürlich kann man die Gesellschaftsform des eigenen Unternehmens ändern, aber dazu müsste man sich mal die Ergebnisse des letzten Jahres anschauen. Aber wenn jetzt schon die Kosten und Ausgaben die Einnahmen um einiges übersteigen, dann würde ich doch als allererstes lieber mal sehen, dass ich ein wenigstens ausgeglichenes Geschäftsergebnis hinbekomme. Das erscheint mir vorrangiger als ein Wechsel der Gesellschaftsform, denn dadurch werden ja die Gewinne auch nicht größer. Aber ein gescheiter Steuerberater kann dich da bestimmt auch gut beraten.
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