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Hoher Aufschlag bei Versicherung - zurückverlangen möglich?
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Ich habe in den vergangenen Jahren meine private Rentenversicherung immer in Teilbeträgen gezahlt, manchmal monatlich, manchmal halbjährlich, aber nie in einer Zahlung und meine Versicherung hat dafür auch hohe Aufschläge verlangt, je nachdem, wie ich bezahlt habe, waren die Aufschläge unterschiedlich hoch. So kam es nun, dass ich zuletzt ca. 300 Euro mehr bezahlt hätte, als mich die Beiträge eigentlich gekostet hätten.
Nun angenommen, der geschilderte Fall tritt bei Person A auf und es sind keine genauen Zinssätze im Vertrag der Versicherung von Person A festgelegt - kann diese Person dann die gezahlten Aufschläge rückwirkend zurückverlangen? Wie hoch dürfen denn diese Aufschläge bzw. Zinssätze bei Ratenzahlung sein?
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Person A sollte in diesem Fall den bestehenden Versicherungsvertrag noch einmal genau prüfen, denn es ist wichtig, ob in den Vertragsbedingungen der Effektivzins bei Teilzahlung des Versicherungsbetrages gesondert erwähnt wird, oder nicht. Wenn dies nicht der Fall ist (und das kommt sehr häufig vor), ist ein Zinssatz von 4% gültig bzw. gesetzlich vorgeschrieben (Bundesgerichtshofs vom 29.7.2009 (I ZR 22/07)).
Person A sollte sich also bei zu viel gezahlten Aufschlägen an seine Versicherung wenden und die Forderung nach einer Rückerstattung, auch rückwirkend, stellen. Eine Fristsetzung von ca. 4 Wochen ist dabei hilfreich.
Der Rückerstattung wird die Versicherung von Person A sicherlich widersprechen, doch die Verbraucherzentrale Hamburg ist momentan dabei, Abmahnungen an die Versicherungen zu verschicken, und je früher Person A dann die Forderungen gestellt hat, desto höher sind auch die Verzugszinsen, die Person A letztendlich auch von seiner Versicherung kassieren kann.
Bitte lesen Sie hierzu hier nach: Geld zurück von der Versicherung, dort finden Sie auch einen Musterbrief bzw. ein Musterschreiben für die Versicherung.
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Das ist schon ein etwas dubioser Fall, denn ich habe es bisher noch nie erlebt, dass eine Versicherung mitten in der Vertragslaufzeit unterschiedliche Zahlungsweisen fordert. Dafür hast du doch deinen zugehörigen Versicherungsvertrag und da sollte doch die Zahlungsweise ganz klar definiert sein.
Wenn du dieses Hickhack schon jahrelang mitgemacht hast, ja dann ist dir vielleicht auch nicht mehr zu helfen, denn dann würde so etwas vielleicht als stillschweigend akzeptiert gewertet. Aber die Versicherungsgesellschaft, die solch ein Geschäftsgebaren an den Tag legt, die würde mich schon mal interessieren.
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