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Nichtveranlagungsbescheid beantragen - Voraussetzungen?

 
Ich überlege, ob ich einen Nichtveranlagungsbescheid beantragen soll, da meine (Neben-) Einkünfte als Student ca. 2000 Euro pro Jahr betragen, also unter der Grenze von 7200 Euro liegen. Nun meine Frage, gibt es irgendwelche weiteren Voraussetzungen für den Nichtveranlagungsbescheid? Und wo bekomme ich diesen Bescheid, beim Finanzamt oder beim Rathaus oder sonst wo?

Was ist, wenn man sich in diesem Nichtveranlagungsbescheid verschätzt, also zum Beispiel anstatt der eingetragenen 1000 Euro eher 2000 Euro verdient?
  
Wolke7
 
 
 
Wichtig ist nur eines: Sie müssen dem Finanzamt glaubhaft machen, dass Ihre Einkünfte unter der Steuergrenze liegen (also die berühmten 7.200 EUR). Das sollte mit einem Studentenausweis und einem Bescheid zu den Nebeneinkünften (z.B. eine Lohnabrechnung) ohne weiteres gut möglich sein.

Wenn Sie 1.000 EUR angeben und tatsächlich 3.000 oder 4.000 EUR verdienen, ist das ohne Konsequenzen, da Sie ja weiterhin unter der Steuergrenze liegen und die Nichtveranlagungsbescheinigung ihre volle Gültigkeit behält. Lediglich wenn Sie erstmal die 7.200 EUR überschreiten, müssen Sie eine Meldung an das Finanzamt machen.

Erfahrungsgemäß ist das eigentlich einer der Behördengänge, der eher unkompliziert ist. Ich habe in meiner Banklehre sehr viele Senioren gesehen, die sich alle eine NV-Bescheinigung geholt haben und das ging wohl immer ohne größere Probleme.
  
Daeumling
 
 
 
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung hat ja etwas mit den Kapitalerträgen aus Geldanlagen zu tun und diese sollte man schon beantragen, wenn man mit seinen Zinseinnahmen über den steuerfreien Pauschbeträgen liegt. Auch für Kinder könnte eine Nichtveranlagungsbescheinigung interessant sein, denn schließlich können diese ja auch über Vermögen, wie beispielsweise durch eine Erbschaft verfügen. Beantragt wird so etwas immer beim Finanzamt und die dazugehörigen Formulare findet man auch im Internet als Download.
  
sternchen
 
 
 
   
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