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Immobilienkredit - Schätzkosten zurück verlangen?
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Ich habe gelesen, dass man die Schätzkosten bei Immobiliendarlehen als Kreditnehmer zurückfordern kann von der Bank. Da das schon mehrere 100 Euro sein können, wüsste ich nun gern mal, ob das so stimmt, also kann man Schätzkosten von der Bank einfordern?
Wenn ja, in welcher Form macht man das am besten, gibt es da ein Formular oder ein Musterschreiben? Was ist, wenn die Bank sich weigert, die Schätzkosten zurück zu zahlen?
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Das ist keine ganz so leichte Fragestellung. Sie erwähnen korrekterweise, dass die Schätzkosten meistens mehrere 100 Euro betragen, denn die Bank veranschlagt für das Schätzen der Immobilie in der Regel 0,5 % des Darlehensbetrages, bei einem Kreditbetrag von 100.000 Euro sind das also zum Beispiel 500 Euro; diese 0,5 % Regelung ist dann auch entsprechend im Kreditvertrag vermerkt.
Allerdings urteilte vor kurzem das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass solche Klauseln nicht wirksam sind im Kreditvertrag (Az. I-U 17/09) und die Kunden bekamen die gezahlten Kosten für die Schätzung der Immobilie von der Bank zurück. Da eine Entscheidung des BGH leider noch aussteht, verfahren die Banken nun unterschiedlich, die einen erstatten die Schätzkosten, andere wiederum verweigern die Rückzahlung.
Unversucht sollte man auf jeden Fall nichts lassen, und bis der BGH geurteilt hat, ein Schreiben mit der Rückforderung der Schätzkosten an die Bank richten. Sollte sich die Bank weigern, wendet man sich an die zuständige Schlichtungsstelle, die Adressen finden Sie hier: Bankschlichtungsstellen.
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Zu der Rechtmäßigkeit solcher Schätzkosten bei Immobilienfinanzierungen, sind ja schon einige Urteile ergangen und einhelliger Tenor war immer, dass diese unrechtmäßig sind. Somit ist dieses abwälzen der Schätzkosten oder manche Banken nennen es auch Wertermittlungsgebühr auf den Kreditnehmer unrechtmäßig und man sollte sich wirklich nicht scheuen, diese wieder zurückzuverlangen. Ich würde also schriftlich und unter Berufung auf diese Urteile die Erstattung der Schätzkosten bei der Bank beantragen oder mich im Vorfeld vielleicht mal bei einer Verbraucherschutzzentrale genauer beraten lassen.
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