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Pfändungsschutzkonto wie und wo eröffnen?
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Hallo,
da es bei mir in nächster Zeit finanziell etwas eng werden könnte, überlege ich, ein Pfändungsschutz Konto einzurichten. Verstehen Sie mich nicht falsch, ich möchte meine Schulden weiter abbezahlen, aber wenn mein Konto gepfändet wird, dann werden die Daueraufträge nicht mehr ausgeführt, ich kann meine Miete nicht mehr bezahlen etc. - und dadurch würden sich meine Probleme ja nur noch vergrößern.
Nun habe ich eben von diesem Pfändungsschutzkonto gelesen, dass es ab Juli 2010 geben soll; angeblich ist es auch möglich, dass man sein ganz normales Girokonto ein ein P-Konto umwandeln kann. Macht man das dann bei der ganz normalen Hausbank? Wird dieses P-Konto in die Schufa eingetragen? Wie viel Geld schützt man mit so einem Pfändungsschutzkonto, gibt es da einen festen monatlichen Betrag, der dann pfändungssicher ist?
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Es ist so, dass man seit Mitte 2010 ein Anrecht darauf hat, dass die Bank das bestehende Gehaltskonto bzw. allgemeiner gesprochen das Girokonto in ein so genanntes P-Konto umwandelt. Das P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist vom Prinzip her ein gewöhnliches Girokonto, nur dass beim Vorliegen einer Pfändung eben monatlich rund 950 Euro (Pfändungsfreibetrag) frei verfügt werden können.
Man darf jedoch insgesamt nur ein solches Konto haben, denn sonst könnte man bei vielen Banken ein solches P-Konto einrichten und somit ein regelrechtes Vermögen der möglichen Pfändung entziehen. Damit jeder Bürger auch wirklich nur ein solches Konto einrichten kann, wird das Konto der Schufa gemeldet. So sieht jede Bank vor der Einrichtung eines solchen Kontos, ob nicht bereits eines vorhanden ist.
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