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Kostenlose Schufa Auskunft ab 1. April 2010?
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Ein Kollege im Büro meinte letztens zu mir, dass jedem Bürger ab dem 1. April 2010 eine kostenlose Schufaauskunft pro Jahr zusteht, also eine so genannte Selbstauskunft. Und das soll übrigens nicht nur für die Schufa gelten, sondern auch für andere Auskunfteien wie zum Beispiel Creditreform, Bürgel, Deltavista, Infoscore etc.
Wie funktioniert das ganze nun konkret? Diese gratis Selbstauskunft, wo kann ich die denn einholen? Geht das noch online auf der Internetseite der Schufa? Oder muss ich in eine der Schufa Filialen? Wieviel kostet dann die nächste Schufa-Auskunft, nachdem man die kostenlose Auskunft in Anspruch genommen hat? Sind da die alten Gebühren bzw. gleich geblieben? Mein Kollege meinte auch weiterhin, dass es ab sofort keine Schufa-Klausel bei Verträgen mit der Bank gibt, da die Bank nun vor Vertragsabschluss ausführlich über die Meldung der Daten bei der Schufa in Kenntnis setzen muss. Stimmt das denn so?
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Ja, es ist wirklich so, dass jeder Bürger seit dem 1. April 2010 pro Jahr eine kostenlose Schufa-Auskunft erhalten kann. Das funktioniert eigentlich relativ simpel. Die Auskünfte können über die Internetseite der Schufa bestellt werden. Zur Verfügung gestellt werden die Auskünfte dann wiederum per Post. Falls man Widerspruch einlegen möchte gegen einen Schufa-Eintrag, dann ist das übrigens auch nur per Post möglich.
Entscheidet man sich für die reine online-Variante, ist dies mit zusätzlichen Kosten verbunden und dazu muss man sich erstmal registrieren. Es gibt auch noch ein paar Geschäftsstellen, aber dort kann eine Schufa-Auskunft nicht eingeholt werden. Nur die erforderlichen Formulare gibt es da.
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