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Was tun bei falschen Schufa-Daten?
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Vor einiger Zeit habe ich mich bei verschiedenen Banken nach einem Kredit erkundigt und musste ziemlich erstaunt feststellen, dass keine der Banken bereit war, mir einen Kredit zu geben. Dabei habe ich ein Einkommen von mehr als 3.000 Euro netto im Monat und keine so hohen Ausgaben, dass ich mir kein Darlehen leisten könnte. Auf näheres Nachfragen hin hat mir dann freundlicherweise eine Bank die Auskunft gegeben, dass ich einen negativen Eintrag in der Schufa hätte, und zwar einen Mahnbescheid.
Ich habe allerdings niemals einen solchen Mahnbescheid erhalten und wurde auch ansonsten noch nie wegen offener Rechnungen etc. angemahnt. Was kann ich nun tun, um diese falschen Daten aus der Schufa löschen zu lassen?
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Das Problem mit falschen Einträgen in der Schufa tritt leider gar nicht so selten auf. Meistens ist daran aber nicht die Schufa selbst Schuld, da ein Eintrag stets von einer anderen Stelle veranlasst wird, zum Beispiel von der Bank oder einen Mobilfunkunternehmen. Die Schufa kann diese falschen Daten also im Grunde auch nur dann löschen, wenn eindeutig zu beweisen ist, dass die Daten falsch sind.
Von daher solltest Du zunächst herausfinden, wer die Eintragung veranlasst hat. Das kann die Schufa Dir mitteilen. Und im zweiten Schritt musst Du Dich dann an den „Eintrager“ wenden und diesen am besten dazu veranlassen, dass er sich mit der Schufa in Verbindung setzt und den Eintrag löschen lässt. Wenn alle Stricke reißen muss man klagen, denn immerhin entsteht Dir ein Schaden durch den falschen Eintrag, nämlich keinen Kredit zu bekommen.
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Das finde ich schon hammerhart, dass bei der Schufa auch falsche Daten gespeichert sein können. Da sollte man doch vielleicht wirklich mal eine Schufa-Auskunft beantragen. Ich hatte zwar diesbezüglich noch nie Probleme, aber wer weiß, was da so alles drinstehen könnte. Wenn mir so etwas wie der zitierte und nicht existente Mahnbescheid passieren würde, dann würde ich natürlich bei der Schufa Druck machen, dass dieser auch unverzüglich gelöscht wird. Ich würde der Schufa dafür eine angemessene Frist setzen und einen schriftliche Bestätigung über die vollständige Löschung einfordern.
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