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Was ist mit gemeinsamen Schulden nach Trennung?
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Weiß jemand von euch, wie das mit gemeinsamen Schulden, die in der Ehe gemacht wurden, nach der Trennung aussieht? Müssen diese Schulden von beiden abbezahlt werden? Und handelt es sich dabei dann um berücksichtigungsfähige Schulden (bez. Unterhaltszahlung)? Werden die Schulden dann zur Hälfte angerechnet oder sogar voll (im Sinne des Unterhaltszahlenden)?
Kein leichtes Thema, wie ich finde, da ich auch emotional noch nicht über die Trennung hinweg bin.
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Zunächst muss genau definiert werden, was "gemeinsame" Schulden sind. denn viele erleben Ihr blaues wunder, wenn sie davon ausgehen, das Schulden die während der Ehe gemacht werden ganz automatisch gemeinsam Schulden sind. D.h.: wenn der Ehemann für die Familienkutsche den Kreditvertrag unterschrieben hat, dann sind dies seine Schulden, auch wenn die Frau regelmäßig damit fährt. Hierbei ist wirklich die Unterschrift ausschlaggebend, denn die ist letztendlich verpflichtend. Aber dafür sind Schulden auf dem gemeinsamen Konto auch gemeinsame Schulden.
Zahlt der Ehegatte Schulden, die nicht von ihm stammen, kann er dies vom Unterhalt komplett abziehen. Zahlt der Ehegatte allein die gemeinsamen Schulen, kann er dies zur Hälfte abziehen. Allerdings gibt es da natürlich noch eine Menge Sonderregelungen, aber da sollte man am besten einen Anwalt befragen, oder noch besser: sich einvernehmlich um die Sache kümmern.
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Aus eigenem Erleben kenne ich solche Streitigkeiten zu den Schulden zur Genüge und weiß, dass wenn sich die Partner die sich trennen wollen, darüber uneins sind, wer welche Schulden zu tragen hat, nur ein Anwalt oder dann ein Richter das klären und festlegen kann. Gerade wenn die Entstehung der Schulden nicht ganz klar ist, kann man doch per Ferndiagnose gar kein belastbares Urteil darüber abgeben, wem jetzt und warum welche Schulden zugeordnet werden. Ein paar ganz gute Tipps und Hintergrundinformationen zu Schulden und Trennung kann man aber auch schon mal auf dieser Seite nachlesen.
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