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Späte Zahlung - muss man Mahngebühren zahlen?
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Nehmen wir mal folgenden Fall an: Person A hat eine Rechnung und drei Wochen später eine erste Mahnung übersehen, ist dann in den Urlaub gefahren und hatte bei Rückkehr Mahnung Nummer zwei und drei im Briefkasten. Person A hat daraufhin den Rechnungsbetrag überwiesen, allerdings ohne die Mahngebühren, die Firma B veranschlagt hat.
Kurze Zeit später bekommt Person A von Firma B einen Brief mit der Aufforderung, die Mahngebühren zu bezahlen. Muss Person A zahlen? Und wenn ja, in welcher Höhe darf Firma B die Mahngebühren festlegen, gibt es dafür irgendwelche Richtlinien bzw. Gesetze?
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Grundsätzlich ist bei Mahnungen zunächst zu prüfen, ob diese auch wirklich seriös und berechtigt sind und ob Verbraucher zu einer Begleichung der Rechnung verpflichtet sind. In vielen Fällen ist es so, dass auf diese Weise nur eingeschüchtert werden soll und es werden dann Zahlungen vorgenommen, die gar nicht notwendig sind. In dem von Ihnen beschriebenen Fall müssten die Mahngebühren wohl schon noch nachgezahlt werden.
Bei einer ersten Mahnung handelt es sich lediglich um eine Erinnerung an eine Zahlung, hier entstehen in aller Regel ja noch keine zusätzlichen Kosten. Folgen jedoch weitere Mahnungen, sind diese dann mit zusätzlichen Kosten verbunden und diese Gebühren müssen dann auch bezahlt werden.
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