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Schufa löschen lassen - Fristen und Gebühren
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Ich hätte ein paar Fragen zum Thema Schufa löschen lassen. Ich habe vor ca. 7 Jahren eine größere Rechnung nicht bezahlt, offen sind da in etwa 400 Euro. Ich höre seit min. 5 Jahren von der Firma nichts mehr, also ich erhalte keine Briefe oder Mahnungen etc., mein Wohnort ist aber bekannt.
Nun steht diese offene Rechnung auch in meiner Schufa, ich dachte aber, dass Einträge nach drei Jahren gelöscht werden? Oder ist das nicht so? Wie kann man denn allgemein eine Löschung der Daten bei der Schufa erwirken? Und kostet das dann Gebühren? Überprüft die Schufa überhaupt, ob der Eintrag zu Recht oder zu Unrecht besteht?
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Zunächst einmal ist es so, dass eine Löschung der Daten bei der Schufa soweit ich weiß ja nur auf dem Postweg erwirkt werden kann. Mit Gebühren ist das nicht weiter verbunden und man muss halt ausreichend begründen können warum ein Eintrag nicht gerechtfertigt ist. Normalerweise ist es so, dass Einträge bei der Schufa nach drei Jahren gelöscht werden.
Sicherlich kann es wohl mal vorkommen, dass eine Aktualisierung der Daten erst etwas später erfolgt. In diesem Fall ist eine telefonische Nachfrage zu empfehlen oder es sollte gleich ein Antrag auf Klärung bzw. Löschung gestellt werden. Ich glaube, dass eine Prüfung der Einträge ob sie berechtigt oder unberechtigt sind dort nicht vorgenommen wird.
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