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Mietkaution aufs Tagesgeldkonto?
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In aller Regel ist es ja so, dass die Kaution auf einem Sparbuch vor sich hin versauert - meistens wird das Sparbuch auf den Namen des Vermieters angelegt, manchmal aber auch auf den des Mieters. An den niedrigen Zinsen beim Sparbuch ändert das natürlich nichts, und das ist im Grunde ärgerlich.
Kann eine Mietkaution nicht auch auf einem Tagesgeldkonto geparkt werden, macht das nicht mehr Sinn? Kann man den Vermieter eigentlich „zwingen“, vom Sparbuch abzurücken und eine andere Anlageform für die Mietkaution zu akzeptieren? Oder sind einem als Mieter da die Hände gebunden und man muss die Wahl des Vermieters hinnehmen?
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Ich sehe das genauso, dass ein Tagesgeldkonto heute besser als ein Sparbuch als Mietkautionskonto geeignet ist, eben wegen der höheren Zinsen. Und wenn sowohl Mieter als auch Vermieter damit einverstanden sind, spricht auch überhaupt nichts dagegen. Man sollte allerdings darauf achten, dass genau wie beim Sparbuch eine Vereinbarung getroffen wird, dass keine Person alleine über das Guthaben verfügen darf. Also entweder ein Sperrvermerk (macht die Bank) oder Konto auf beide Namen (Und-Konto) eröffnen.
Zwingen kann man den Vermieter nach meiner Meinung nach nicht, dass er ein Tagesgeldkonto nutzen muss. Ich bin mir nicht einmal sicher, ob er das Geld überhaupt verzinslich anlegen muss, da würde ich mich an deiner Stelle mal genau informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentralen oder auch bei der Bank, falls du einen fähigen Berater findest, der nicht nur Überweisungen annehmen kann.
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Ich kenne auch noch das gute und alte Kautionssparbuch und mittlerweile stellt sich solch eine Frage vielleicht gar nicht mehr, weil die Zinsen bei beiden Anlagemöglichkeiten gleich schlecht sind. Aber ich würde mal sagen, solange es keine hochspekulativen Geldanlagen sind, kann man die Mietkaution bestimmt anlegen wo man will. Das können ja Mieter und Vermieter wohl frei miteinander vereinbaren. Nur stellt sich das mit dem Tagesgeldkonto in der Praxis wohl eher etwas umständlich dar, weil der Mieter zwar als Kontoinhaber gilt, dieser aber mit einer Verpfändungserklärung das dort geparkte Geld an den Vermieter abtritt. Also mir wäre das zu viel juristisches Kuddelmuddel.
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