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Gepfändetes Konto - was kann man machen?
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Angenommen, bei Person A wurde das Konto gepfändet, weil sie einer Zahlungsaufforderung des Finanzamtes nicht nachgekommen ist und auch die Ankündigung zur Zwangsvollstreckung ignoriert hat. Nun wurde durch das Finanzamt gepfändet, wovon Person A erstmal gar nichts mitbekommen hat, bis die Bank der Person A darauf telefonisch hingewiesen hat.
A ist aber auf das Konto dringend angewiesen, was kann A jetzt machen, wie kann man die Pfändung wieder aufheben? Welche Möglichkeiten hat Person A?
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Du bzw. die „Person A“ kann die Pfändung auf keinen Fall selbst aufheben, denn das kann natürlich nur der Gläubiger, in diesem Fall also das Finanzamt. Auch der Bank sind übrigens hier die Hände gebunden, denn auch die Bank darf die Aufhebung der Kontosperre nicht eigenmächtig veranlassen.
Es führt also nur ein Weg zur Aufhebung der Pfändung bzw. dann auch der Kontosperre – die Person A muss sich mit dem Finanzamt einigen. Entweder die mysteriöse Person A kann die Forderung in einer Summe begleichen, das wäre natürlich das Beste. Wenn das nicht möglich ist, kann man oftmals mit dem Finanzamt auch eine Ratenzahlung vereinbaren. Das kannst du der „Person A“ ja einmal mitteilen.
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Über solche naiven Nachfragen, da kann man doch wieder mal nur noch den Kopf schütteln. Solch eine Kontopfändung, die passiert doch nicht von jetzt auf gleich, denn so einem Vorgang gehen ja immer Aufforderungen oder Mahnungen voraus und wenn man diese natürlich ignoriert, dann braucht man sich auch nicht zu wundern wenn das Konto gepfändet wird und dann völlig fassungslos nach Hilfe schreien. Ja und was sollte man denn nun tun? Vielleicht ist es ja ratsam sich mal ganz schnell mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen und gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten für dieses Problem suchen. Denn nur so kann die Kontopfändung wieder aufgehoben werden.
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