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Nicht verheiratet - trotzdem gemeinsam ein Haus bauen?
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Mein Partner und ich leben seit knapp 7 Jahren in wilder Ehe zusammen und haben in absehbarer Zeit auch nicht vor zu heiraten. Wir sind in dieser Hinsicht etwas eigen. Jetzt planen wir gemeinsam ein Haus zu bauen und haben auch schon sämtliche Vorbereitungen inklusive Finanzierung getroffen. Nur bin ich etwas verunsichert was die rechtliche Seite betrifft, wenn es aus irgendwelchen Gründen doch einmal zu einer Trennung kommt.
Wie können wir uns beide schon im Vorfeld am besten absichern, dass es dann nicht zu einem bösen erwachen kommt? Denn immerhin steht dort eine Menge Geld und auch unsere Existenzgrundlage auf dem Spiel.
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In solch einem Fall sollten Sie stets genau das Rechtsverhältnis im Kreditvertrag und die Eigentumsverhältnisse an der Immobilie betrachten.
Verheiratete ohne besondere Regelung unterliegen der Regelung der Zugewinngemeinschaft. D.h. alle Güter vor dem Schluss der Ehe würden bei einer Trennung als ursprüngliches Eigentum wieder dem Besitzer zugeordnet werden. Danach wird alles, was "dazugewonnen" wurde (daher der Name) gemeinsam durch 2 geteilt - der Gesetzgeber unterstellt hier immer, dass die Leistung zum Zugewinn von beiden Ehepartnern in gleichem Maße erbracht wurde.
In Ihrem Fall gibt es so etwas natürlich nicht. Sie sind rechtlich getrennt agierende Personen. Daher können Sie z.B. problemlos das Haus auf den Namen eines Partners im Grundbuch eintragen lassen (was in der Ehe natürlich auch ginge) - aber bei einer Trennung würde der andere Partner komplett leer ausgehen. Wer hier bösartige Gedanken hat, kann seinen "freien" Partner schnell über den Tisch ziehen, daher ist das Thema recht sensibel.
Ebenso der Kreditvertrag. Er kann auf eine Person lauten oder beide gemeinsam, in letzerem Fall haften dann beide Kreditnehmer gesamtschuldnerisch (wenn z.B. ein Partner "abhaut", bleibt der andere auf allen Schulden sitzen, nicht bloß auf der Hälfte wie mancher gerne denkt). Andererseits besteht hier aber eine rechtlich deutliche Handhabe bei einer Trennung. Schließt einer alleine den Kreditvertrag ab, ist der andere Partner in einer sehr komfortablen Situation: Ob und wie der Kredit zurückgezahlt wird, interessiert ihn zu keinem Zeitpunkt.
Um also zu verhindern, dass einer den anderen bei einer Trennung in die Pfanne schlägt, sollte der Kreditvertrag auf beide Personen gesamtschuldnerisch lauten, was auch bei Eheleuten üblich ist.
Ebenso der Kaufvertrag beim Haus: Steht einer alleine drin, ist er auch der unangefochtene Besitzer, der andere geht hier leer aus. Selbst wenn Partner 1 das Haus zu 50% mitbezahlt hat, sein Geld ist nachher weg, wenn Partner 2 alleine aus Haus besitzt und keine rechtlichen Regelungen in einem außerehelichen Verhältnis getroffen worden sind.
Auch hier sollte also die Immobilie auf beide Person mit Besitz zu gleichen Anteilen eingetragen werden, nur so ist für jeden garantiert, dass er im Trennungsfall nicht leer darsteht.
Das klassische Problem das offen ist bei einer Trennung ist aber der Verkauf der Immobilie: Partner 1 will wohnenbleiben, Partner 2 will ausziehen und das Geld sehen. Gegebenenfalls entsteht auch ein Streit darüber, wer im haus wohnen bleiben darf und wer nicht (falls beide im Haus bleiben wollen).
Hier muss man sagen gibt es kein Patentrezept, sonst hätten die Scheidungsgerichte sicher weniger zu tun. Davon ab kann natürlich kein Partner im Alleingang das Haus verkaufen, da der Besitz beiden gemeinsam ist. Das macht die Sache im Trennungsfall etwas verfahren, gewährt aber auf der anderen Seite ein gewisses Maß an Sicherheit, dass eben nicht die Immobilie über Nacht weg ist. Letzen Endes kann nur einer den anderen auszahlen. Für einen solchen Fall sollten Sie um Rat beim Notar fragen.
Einen Notar werden Sie in jedem Fall aufsuchen müssen, wenn eine Immobilie gekauft werden soll. Auch wenn die Beratung sicher noch etwas kostet, sollten Sie genau diesen Punkt zur Sprache bringen, denn der Notar kann Ihnen gerade in dieser speziellen Sache sachkundigen Ratschlag geben.
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Ich sehe gerade mit (leichtem Schrecken), dass hier dann doch kein Weg am Notar oder Rechtsanwalt vorbei führt. Absprachen und Moral helfen mir also im Ernstfall (eben der Streitfall) nicht weiter, bzw. ich habe keine rechtliche Handhabe.
Nun verstehe ich auch, warum sich so viel Paare entscheiden einen Ehevertrag zu machen!
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Es gibt Darlehensverträge in den beide Partner als Darlehensnehmer erwähnt sind. Andere Banken definieren einen Darlehensnehmer und einen Gesamtschuldner. Ist das letztere bei Unverheirateten ratsam? Gibt es überhaupt einen Unterschied zwischen Darlehensnehmer und Gesamtschuldner (rechtlich)?
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