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Bei Altersvorsorge Steuergeschenke vom Staat?
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Ich bin selbständig und habe jetzt ein kleines Problem. Und zwar habe ich bisher in Riester gespart und nun gehört, dass man als Selbständiger keinen Riester-Vertrag mehr nutzen darf. Mein Bekannter hat mir deshalb empfohlen, einen Rürup-Vertrag abzuschließen.
Von Rürup habe ich eigentlich noch nichts gehört. Was genau ist denn Rürup, was bekommt man? Mein Bekannter meinte, das wäre eine gute Sache und sprach sogar von einem Steuergeschenk des Staates. Wie hoch ist dieses Geschenk denn und bekomme ich das einfach so?
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Ebenfalls als Steuergeschenk kann man die zweite Form der Altersvorsorge-Förderung, die Rürup-Rente, wohl bezeichnen. Im Gegensatz zur Riester-Rente spart man hier effektiv Steuern, sodass der Begriff des Steuergeschenkes sogar im engeren Sinne noch etwas zutreffender als bei den Riester-Zulagen ist. Konkret sieht das Steuergeschenk im Zusammenhang mit der Rürup-Rente so aus, dass Sparbeiträge, die dem Aufbau der privaten Altersvorsorge dienen müssen, steuerlich abzusetzen sind und somit die Einkommenssteuerschuld reduzieren.
Effektiv bekommt man also quasi Steuern geschenkt, weil man weniger zahlen muss, als wenn die Beiträge nicht abzugsfähig wären. Geht man einmal von dem maximal möglichen Abzugsbetrag von derzeit (2010) 14.000 Euro im Jahr (Alleinstehende, bei Abzugsfähigkeit von 70 Prozent von maximal 20.000 Euro) aus, dann bekäme man bei einem Steuersatz von beispielsweise 30 Prozent im Jahr sogar etwa 4.200 Euro „geschenkt“. Ein wohl schon respektables Steuergeschenk!
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Die Erwartungen an großartigen Steuergeschenken bei der Rürup-Rente, die sollte man wohl lieber nicht allzu hochschrauben. Die Steuervorteile ergeben sich wohl nur in der Ansparphase, aber dafür werden die Erträge in der Auszahlphase, dann nachgelagert besteuert. Und dann könnte es natürlich ganz schnell passieren, dass die anfänglichen Steuervorteile wieder dahin sind. Auch würde ich mich nochmals genau erkundigen, was mit dem angesparten Kapital bei Todesfall passiert. Bevor ich solch einen Rürup-Vertrag abschließen würde, da würde ich mich wohl lieber nochmals von einem Steuerfachmann oder Steuerfachfrau beraten lassen.
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