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Falschberatung - Bankberater verklagen?
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Ich bin es mittlerweile wirklich Leid! Es ist jetzt schon das zweite Mal, dass mich mein Bankberater offensichtlich falsch beraten hat! Ich habe ausdrücklich gesagt, dass ich eine sehr sichere Geldanlage haben möchte. Und was hat mir der Berater empfohlen: Aktienfonds! Ich suche eine seriöse und betont sichere Geldanlage und jedes mal kommt dann so etwas dabei raus.
Ich bin nicht mehr bereit, diese Unfähigkeit, und vielleicht sogar vorsätzliche Falschberatung hinzunehmen, nur weil mein Herr Berater vielleicht für den Verkauf von Fonds eine höhere Provision als für Tagesgeld oder Ähnliches bekommt. Daher würde ich gerne wissen, ob man den Berater auch bei offensichtlicher Falschberatung verklagen kann, denn ich denke, solche Leute sind schlichtweg fehl am Platz in diesem Beruf!
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Es kommt immer häufiger vor, dass Berater und Vermittler mit Schadenersatzklagen konfrontiert werden aufgrund einer schlechten Beratung. Besonders deutlich wird eine mangelhafte Beratung dann, wenn zum Beispiel ein Prospekt an Kunden ausgegeben wird, der fehlerhaft ist. Auf diese Weise kann direkt ein Beweis erbracht werden, dass einem Kunden falsche Informationen genannt wurden.
Oft kommt es vor, dass einem Kunden eine Falschberatung erst Monate oder sogar Jahre später auffällt. Auch in diesem Fall besteht durchaus noch die Möglichkeit, dass hier Ansprüche geltend gemacht werden können. Gerichtlich vorgehen gegen eine Falschberatung kann man innerhalb von 3 Jahren nachdem ein Fehler bei einer Beratung bekannt geworden ist.
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