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Was fließt alles in den Jahresabschluss mit ein?

 
Ich habe mich seit Anfang des Jahres mit einem Onlineshop selbständig gemacht. Die Umsätze waren jetzt nicht berauschend, aber zumindest konnte ich meine Kosten decken und obendrein blieb auch noch ein gewisser Betrag an Gewinn hängen. Nun mache ich mir schon langsam Gedanken was alles in den Jahresabschluss mit einfließen soll. Aus Kostengründen möchte ich den ersten Jahresabschluss schon jetzt in Ruhe und über das Elster Formular erstellen.

Von daher habe ich ein paar Fragen an die Selbständigen oder auch Sachkundigen im Forum. Kann ich mehrere Geschäftsjahre zusammenfassen und sind die Jahresabschlüsse formgebunden? Gibt es verschiedene Formen von Jahresabschlüssen entsprechend des Firmenstatus? Kann ein Jahresabschluss unter gewissen Voraussetzungen auch negative Auswirkungen haben? Was sollte unbedingt mit rein und was wäre vielleicht vernachlässigbar?
  
Josef
 
 
 
Der Jahresabschluss dient der endgültigen Ermittlung des unternehmerischen Erfolges im vergangen Geschäftsjahr, welches nicht zwingend mit dem Kalenderjahr identisch sein muss. Kleinere Unternehmen können ihren anstehenden Jahresabschluss in der vereinfachten Form einer Einnahmeüberschussrechnung aufstellen, während bei einer bestehenden Buchführungspflicht mindestens eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Bilanz zu erstellen sind.

Kapitalgesellschaften ergänzen ihren Jahresabschluss durch einen Lagebericht und geben in diesem Informationen zur vermuteten weiteren Geschäftsentwicklung. Der Jahresabschluss bildet die Grundlage für die Besteuerung des Unternehmensgewinnes. Vor dem Jahresabschluss sind die bestehenden Werte durch eine Inventur sowie eine Bewertung der Forderungen hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit zu überprüfen.
  
bayovare
 
 
 
Ich verstehe gar nicht warum du dir überhaupt so einen Stress wegen eines Jahresabschlusses machst. Mit deinen geringen Einnahmen bei deinem Onlineshop brauchst du den doch gar nicht. Den kenne ich doch nur von Kapitalgesellschaften, aber du als so genannter Kleinunternehmer, bist doch gar nicht verpflichtet dazu. Mache deswegen eine ganz einfache Gewinn- und Verlustrechnung und fertig. Alles andere braucht und will das Finanzamt auch nicht von dir. Wenn du vielleicht in ein paar Jahren deine Unternehmensform geändert hast und die Einnahmen sprudeln, dann kannst du dir mal Gedanken darüber machen. Und wie eine Gewinn- und Verlustrechnung aufgesetzt wird und was da hineingehört, das kann man hier nachlesen.
  
Frisbee
 
 
 
   
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