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Für welche Unternehmungen gilt doppelte Buchführungspflicht?
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Ich bin schon längere Zeit als Kleinunternehmerin relativ erfolgreich und von daher habe ich schon so langsam mal über eine Gesellschaftsänderung zumindest nachgedacht wenn der Geschäftserfolg in diesem Jahr so beibehalten oder gar noch gesteigert werden könnte. Meine Steuer habe ich bisher immer selbst per E-Ü Rechnung.
Nun ist mir jedoch zu Ohren gekommen, dass man bei der Gründung von beispielsweise einer Kapitalgesellschaft der doppelten Buchführungspflicht unterliegen soll. Ist der Wechsel in eine andere Gesellschaftsform von meinen Einnahmen abhängig und oder was für gesetzliche Regelungen greifen denn, wenn man zu einer doppelten Buchführung verpflichtet wird?
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@sternschnuppe - Nicht nur die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist ausschlaggebend für eine doppelte Buchführung und Bilanzerstellung, sondern auch die Eintragung jedweder Rechtsform in das Handelsregister. Das schließt beispielsweise auch den eingetragenen Kaufmann mit ein.
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So weit ich das weiß, ist ein Wechsel der Gesellschaftsform nicht unbedingt einkommensabhängig. Du könntest also rein theoretisch auch mit wenigen Einnahmen eine GmbH gründen. Eine Einnahmen-Überschussrechnung hat aber wesentliche Vorteile gegenüber einer Bilanzierung und ist wesentlich unkomplizierter und auch natürlich günstiger.
Denn so ein Jahresabschluss für eine Kapitalgesellschaft, der ist schon nicht ganz billig und je nachdem kann der schon mal zweitausend bis dreitausend Euro kosten. Aber vielleicht tut es in deinem Fall auch schon eine OHG, denn da gilt wohl keine doppelte Buchführungspflicht. Aber dazu würde ich mich an deiner Stelle unbedingt nochmal steuerlich beraten lassen.
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