Login :: Anmelden
Startseite Forum rund um Geld, Geldanlage, Versicherung, Vorsorge und Finanzierung
Sie befinden sich hier: Startseite Rund ums Geld
    

Wo kommt als Zahlungsziel "Sofort" zur Anwendung?

 
Zahlungsziele sollten ja zumindest nach meiner Definition frei verhandelbar sein. Wenn ich mich richtig erinnere sind
wohl Zahlungsziele von zwei bis vier Woche gängige Praxis. In was für Fällen kann man denn jetzt aber als Zahlungsziel ein Sofort festlegen?

Sind Zahlungsziele branchenübergreifend gleich definiert oder kocht da jedes Gewerk sein eigenes Süppchen? Was passiert denn wenn Zahlungsziele aus verschiedensten Gründen nicht gehalten werden können und man mit einer oder mehreren Zahlungen in Verzug gerät? Welche juristischen Mittel sind bei Nichteinhaltung von Zahlungszielen ratsam denkbar?
  
speicherplatz
 
 
 
Besonders für Freiberufler und Unternehmer ist ein Zahlungsziel relevant. Das Einhalten eines Zahlungsziels des Kunden ist elementar. An einem Auftrag wird oft mehrere Tage oder sogar Wochen gearbeitet. Es gibt auch Kunden, die sich nicht an die vereinbarten Zahlungen oder Ziele halten. In diesem Fall wird eine Zahlungserinnerung verfasst. Die Möglichkeiten hierbei sind unterschiedlich.

So kann man eine E-Mail versenden oder einen Anruf tätigen. Ist man auch in diesem Fall ohne jeglichen Erfolg, so bleibt die Möglichkeit, sich an das zuständige Mahngericht zu wenden. Trotzdem ist es in diesem Fall notwendig, dass hierbei finanzielle Reserven verfügbar sind, da ein Mahnverfahren eine längere Zeit andauern und mitunter auch kostspielig sein kann.
  
Barmann
 
 
 
   
Zum antworten bitte einloggen oder jetzt anmelden Um ein neues Thema zu erstellen bitte einloggen
   
Seite 1 von 1  
   
   
Ähnliche Themen:
 
thema-finanzen.de Web