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Wie und wann Frist bei Umsatzsteuervoranmeldung verlängern?
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Ich bin jetzt noch nicht allzu lange selbständig tätig und gerade damit beschäftigt meine Einkommensseuererklärung für das letzte Jahr aufzusetzen. Da meine Umsätze auch relativ hoch sind, habe ich meine Rechnungen auch stets mit den 19 Prozent Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Umsatzsteuervoranmeldung unterliegt ja hierbei meines Wissens strengen Fristen.
Da das Finanzamt wohl bei nicht fristgerechten Einreichungen allmöglicher Steuerunterlagen Säumniszuschläge erhebt, wollte ich ganz gern eine Fristverlängerung des Abgabetermins beantragen. Von daher wollte ich mal nachfragen für welche Arten von Steuern man denn überhaupt eine Fristverlängerung beantragen kann? Wie ist das Prozedere hierbei, reicht da ein kleiner Dreizeiler oder gelten dafür bestimmte Formvorschriften?
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Bei Steuererklärungen kann ganz einfach beim zuständigen Finanzamt jederzeit eine Fristverlängerung beantragt werden. Hierzu gibt es auch verschiedene Musterbriefe, die auf verschiedenen Internetseiten kostenlos zum Download bereitgestellt werden. Dabei müssen dann bei diesen Musterbriefen nur die jeweiligen persönlichen Daten eingetragen werden wie zum Beispiel die Anschrift oder auch die Steuernummer und dann kann dieses Dokument beim Finanzamt abgegeben werden.
Einen Grund muss man in der Regel nicht angeben, im Zweifelsfall erfolgt vom Finanzamt nur eine Rückfrage warum eine Fristverlängerung erfolgen soll. Speziell bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist es so, dass eine Dauerfristverlängerung beantragt werden kann. Eine Umsatzsteuer-Voranmeldung kann dann einen Monat später abgegeben werden, es ist aber soweit ich weiß in diesem Fall eine bestimmte Sondervorauszahlung zu leisten.
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Soweit ich das weiß, gilt für eine derartige Beantragung der Fristverlängerung einer Umsatzsteuervoranmeldung, keinerlei Formvorschriften. Aber auf die jeweiligen Fristen sollte man schon sehr gut achten, weil das Finanzamt, gerade bei den Säumniszuschlägen, nicht gerade zimperlich ist und das wäre ja wirklich ärgerlich und rausgeschmissenes Geld.
Nur wenn deine Umsätze der Einnahmen wirklich ziemlich hoch sind, dann würde ich doch solche Angelegenheiten wirklich lieber einem Steuerbüro übertragen. Das hat doch für dich nur Vorteile, denn du musst dich nicht mit solchen Sachen, wovon du eh keine Ahnung hast herumschlagen, hast dadurch eine große Zeitersparnis, in der du dich lieber um dein Kerngeschäft kümmern kannst.
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