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Arbeitnehmerähnliche Selbständige wann Scheinselbständig?
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Immer wieder geistert ja der Begriff der Scheinselbständigkeit durch sämtliche Medien und dieser Umstand scheint ja von großer Bedeutung gerade in Bezug der Bewertung einer Selbständigkeit zu sein. Da ich mich am Anfang diesen Jahres auch, zumindest erst einmal als zweites Standbein selbständig gemacht habe, interessiert mich dieses Thema schon ganz besonders.
Von daher frage ich mich, ab wann man denn eigentlich als Scheinselbständig gilt? Wer attestiert denn hier wem, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Scheinselbständigkeit? Welche Folgen hätte eine Feststellung eines Status von Scheinselbständigkeit für den Selbständigen selbst, kann er seine Tätigkeit dennoch weiterhin und uneingeschränkt ausüben? Welche Möglichkeiten hat ein Selbständiger gegen eine derartige Feststellung Widerspruch einzulegen bzw. eine neuerliche Bewertung zu beantragen?
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Eine Scheinselbständigkeit besteht, wenn eine Person selbstständig Arbeit für ein Unternehmen erbringt, diese Arbeit jedoch nicht nichtselbstständig und in einem Arbeitsverhältnis erbringt. Ist dies der Fall, sind sowohl Sozialversicherungsbeiträge als auch Lohnsteuer zu bezahlen. Der jeweilige Status bei einer Beschäftigung kann durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund geklärt werden.
Ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt oder eine abhängige Beschäftigung lässt sich unter anderem danach beurteilen, ob eine Arbeit anhand von Weisungen und die Organisation der Arbeit gemäß dem Auftraggeber erfolgt. Ein zusätzliches Zeichen für eine vorliegende Scheinselbständigkeit ist es, keine eigenen Visitenkarten zu besitzen oder über keine eigenen Geschäftsräume zu verfügen.
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Ja, das Thema mit der Scheinselbständigkeit, das scheint wirklich ein Endlosthema zu sein. Meinem Bruder wollte die Rentenversicherung auch schon mal eine Scheinselbständigkeit unterstellen, weil er angeblich nur für einen einzigen Auftraggeber tätig gewesen sein soll. Dem war aber nicht so, aber man hat dennoch riesigen Aufwand, das alles lupenrein darzulegen und auch zu widerlegen. Aber so etwas mit den Auftraggebern wird schon gern mal herangezogen oder auch wenn man als Subunternehmer tätig ist. Eine Erklärung zur Scheinselbständigkeit kann man auch hier nachlesen.
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