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Gelten für Prozesskostenhilfe Einkommensgrenzen?

 
Ich bräuchte sehr dringend einige Informationen zu den Voraussetzungen der Bewilligung einer Prozesskostenhilfe. Bei uns steht ein Rechtsstreit an und der kann wohl nur vor Gericht geklärt werden. Uns wurde gesagt, dass es so etwas wie Prozesskostenhilfe gibt. Zunächst sind wir davon ausgegangen, dass grundsätzlich jeder Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat, der über keine Rechtsschutzversicherung verfügt und dass die Höhe dieser Unterstützung sich ganz einfach nach dem Einkommen richtet.

Jetzt habe ich aber wiederum gehört, dass doch nicht jedem Prozesskostenhilfe zusteht und diese wohl an gewisse Anspruchsvoraussetzungen und an ein vorgeschaltetes Antragsverfahren gekoppelt ist. Ich würde mich freuen, wenn ich hier einmal ein paar Hintergrundinformationen dazu erhalten könnte. Ich würde zum Beispiel sehr gern wissen, wie hoch die Prozesskostenhilfe denn ausfallen kann oder auch, ob für die Prozesskostenhilfe bestimmte Einkommensgrenzen gelten? Welche Rolle spielt denn der Streitwert bei der Prozesskostenhilfe?
  
Othello
 
 
 
Es ist tatsächlich so, wie du gehört hast. Es bekommt nicht jeder Prozesskostenhilfe bewilligt. Zunächst mal spielt mal das Einkommen eine wichtige Rolle. Nur bei geringem Einkommen kann diese finanzielle Hilfe in Anspruch genommen werden. Entweder werden die Kosten komplett übernommen oder nur zum Teil. Ob Prozesskostenhilfe bewilligt wird hängt auch noch davon ab, ob überhaupt eine realistische Aussicht auf Erfolg besteht beim Prozess.

Wenn dir diese Unterstützung zusteht, dann werden sowohl die Kosten für das Gericht entweder komplett oder zumindest zum Teil übernommen und dazu in entsprechendem Umfang sogar auch die Kosten für deinen Rechtsanwalt. Was du aber vor dem in Anspruch nehmen der Prozesskostenhilfe bedenken solltest ist, dass man wenn man den Prozess verliert für die gesamten Kosten der gegnerischen Seite aufkommen muss. Und das kann dann durchaus eine stolze Summe sein, die da zusammenkommt.
  
longplay
 
 
 
   
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