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Kontokündigung und Lastschrift ohne Einzugsermächtigung

 
Ich habe mein kostenloses Girokonto bei der XY Bank gekündigt mit dem Zusatz mein eventuell übrig gebliebenes Guthaben auf mein neues Konto zu überweisen. Aber auf dem XY Konto war ja nichts mehr drauf. Nun sehe ich aber dass die XY Bank von meinem neuen Konto der YZ Bank 0,55€ abgebucht haben. Darf die XY Bank denn so einfach von meinem neuen Konto auf einer Fremdbank einfach mal so Geld abbuchen?
  
Tratschcafe
 
 
 
Tratschcafe hat folgendes geschrieben:
Darf die XY Bank denn so einfach von meinem neuen Konto auf einer Fremdbank einfach mal so Geld abbuchen?

Mit Sicherheit darf sie das ohne deine Einwilligung oder Ermächtigung nicht. Ein Bankkonto ist ja schließlich kein Selbstbedienungsladen und ohne deine Einzugsermächtigung läuft da mal gar nichts. Ja, aber was hast du denn jetzt für Möglichkeiten? Du könntest jetzt eine Rücklastschrift beantragen, aber lohnt sich das wegen der 0,55€? Da fallen mit Sicherheit das Zwanzigfache an Gebühren an und von daher wäre dieser Schritt wohl auch nicht ratsam.

Ich an deiner Stelle würde da jetzt keinerlei Zeit und Nerven investieren und wenn die Bank diesen Betrag schon nicht auf ihre Kappe ausbucht, würde ich es gedanklich abbuchen. Einen Anruf würde ich ja nochmals investieren und deine Bank mit der Frage konfrontieren wie sie denn dazu kommt ungefragt von einem Konto abzubuchen. Bei einer größeren Summe würde ich sicherlich auf die Barrikaden gehen, aber bei einem halben Euro lohnt der ganze Aufwand nicht und von daher spare dir lieber die Zeit und den Aufwand dagegen anzugehen.
  
tricolor
 
 
 
   
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