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Definition von Wagniskapital bei Anlagegeschäften
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Gerade in Bereichen von Anlagegeschäften und möglichen Beteiligungen trifft man ja häufig auf den Begriff Wagniskapital. Die Bezeichnung von Risikokapital ist mir ja soweit geläufig, nur der Unterschied zu Wagniskapital erschließt sich mir bisher noch nicht vollends. Meinen denn beide Begriffe dasselbe und wer stellt denn wann und wem irgendwelches Wagniskapital zur Verfügung?
Wie sind denn derartige Beteiligungsgeschäfte konstruiert und welchen üblichen Laufzeiten unterliegen diese? Handelt es sich bei derartigen Kapitalgeschäften um Börsengeschäfte in Form von Wertpapierbeteiligungen? Welche gesicherten Mitspracherechte haben denn Kapitalgeber infolge ihrer Unternehmensbeteiligungen?
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Das Wagniskapital wird vorwiegend von Beteiligungsgesellschaften für die Beteiligung an als überdurchschnittlich riskant geltenden Unternehmen bereitgestellt. In vielen Fällen bezieht sich das Risikokapital auf die Neugründung von Firmen.
Die Kapitalgeber lassen ihr Wagniskapital nur vorübergehend im geförderten Betrieb stehen und verkaufen ihre Anteile nach zwei bis maximal sieben Jahren an Dritte oder an den Inhaber des neuen Unternehmens. Andere Bezeichnungen für das Wagniskapital sind Risikokapital und Venture-Capital. Die Abwicklung des Engagements
mit Wagniskapital geschieht außerhalb der Börse. Die Geber von Risikokapital lassen sich zumeist starke Eingriffsrechte in das geförderte Unternehmen vertraglich zusichern.
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