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Ablauf von privaten und gewerblichen Leasinggeschäften
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Leasinggeschäfte erfreuen sich ja immer zunehmender Beliebtheit und von daher würde mich schon mal der grobe Ablauf eines Leasinggeschäfts interessieren. Wie ist denn Leasing genau definiert? Welche Ausgestaltungen bei Leasingverträgen sind denn so alles denkbar? Wie sind die Regelungen in Bezug eines Eigentumsvorbehaltes am Ende der Leasingdauer?
Welche steuerlichen Vorteile hat denn unter Umständen das Leasing und gelten diese gleichermaßen für Privatpersonen als auch für Geschäftsleute? Welche dem Leasing ähnlichen Finanzierungsarten gibt es denn noch?
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Bei einem Leasinggeschäft überlässt der Leasinggeber einem Leasingnehmer eine Ware zum Gebrauch, wofür dieser dann Leasingraten bezahlt. Im Gegensatz zum Kaufvertrag bleibt der Leasinggeber Eigentümer der geleasten Waren, während im Gegensatz zu Mietverträgen alle mit dem geleasten Gegenstand verbundenen Kosten direkt vom Leasingnehmer bezahlt werden.
Die Vertragsgestaltung sieht bei Leasinggeschäften häufig auch das Recht des Leasingnehmers zum Kauf des finanzierten Gegenstandes am Ende der Vertragslaufzeit vor. Die rechtlichen Abgrenzungen zwischen Leasingverträgen, Mietkäufen und Mietverträgen wird je nach Land unterschiedlich vorgenommen. Steuerlich vorteilhaft ist das Leasinggeschäft für Betriebe, während es für Privatpersonen keine besonderen Vorteile bietet und bei Leasingfahrzeugen häufig durch die Drei-Wege-Finanzierung ersetzt wird.
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