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Darf man bei Privatinsolvenz ein Auto behalten - Welches?
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Ich habe bereits hier im Forum schon die eine oder andere sehr interessante Information rund um das Thema Privatinsolvenz nachlesen können. Nun stellt sich mir jedoch noch eine ganz spezielle Frage und ich würde mich sehr freuen, wenn ich hier diesbezüglich auch den einen oder anderen guten Tipp erhalten könnte.
Es dreht sich hierbei um die Bereiche Privatinsolvenz und Autos. Darf man denn im Fall einer Privatinsolvenz überhaupt ein Auto behalten? Und wenn dies der Fall ist, welches von derzeit zwei Autos darf denn dann im Eigenbesitz bleiben? Wonach wird denn da gewichtet und was passiert mit dem anderen Wagen? Ich wäre auch dankbar für Informationen, wo man die dazugehörigen und gesetzlichen Bestimmungen noch einmal verständlich nachlesen könnte.
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Zunächst einmal ist es tatsächlich so, dass ein Auto immer mit zur Insolvenzmasse gehört. Egal, ob es sich um ein neueres oder ein älteres Modell handelt. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen ein Fahrzeug weiterhin genutzt werden kann. Fahrzeughalter mit einem Schwerbehindertenausweis, die nur mit dem Auto ihren Alltag problemlos meistern können, dürfen das Fahrzeug durch entsprechende Nachweise weiter nutzen.
Dann gibt es auch verschiedene Berufe, bei denen für die Ausübung auf gar keinen Fall auf ein Auto verzichtet werden kann. Bei Taxifahrern ist das so. Auch dann darf das Fahrzeug behalten werden. Für ausführliche Informationen zu diesem Thema empfehle ich dir beispielsweise die Internetseiten von speziellen Schuldnerberatungen. In den meisten Fällen sind die Seiten ziemlich übersichtlich und Möglichkeiten bei einer Privatinsolvenz werden detailliert beschrieben.
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