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Was ändert sich bei Privatinsolvenz wenn man Kind bekommt?
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Vor ein paar Jahren gab es leider keinerlei praktikable und andere Möglichkeit bei mir und der einzige Ausweg aus meiner finanziellen Schuldensituation lautete Privatinsolvenz. Es war für mich ganz schlimm, aber wenn man eben zu viel auf Kredit kauft, Ratenzahlungen vereinbart und dann plötzlich seinen Arbeitsplatz verliert, dann gibt es eben manchmal einfach keine andere Möglichkeit.
Besonders viel weiß ich zugegebenermaßen trotzdem nicht zu dem Thema. Jetzt ist es eben so, dass ich schwanger bin und das hat doch auch bestimmt Veränderungen in bezug auf meine momentane wirtschaftliche Situation zur Folge. Meine Frage hier lautet deshalb einfach mal ganz spontan, was sich bei der Privatinsolvenz ändert wenn man ein Kind bekommt?
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Bei einer Schwangerschaft ist es immer so, dass für den Lebensunterhalt die Pfändungsfreigrenze geändert werden kann. Es besteht ein Mehrbedarf und die Pfändungsfreigrenzen werden angehoben. Damit das jedoch auch wirklich möglich ist, dazu wird eine sozialhilferechtliche Bedarfsbescheinigung eingereicht.
Die Ausstellung dieser speziellen Bescheinigung erfolgt entweder durch eine Schuldnerberatungsstelle oder durch das Sozialamt vor Ort. Für die Bedarfsbescheinigung sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Gehaltsabrechnungen zählen zum Beispiel dazu sowie Informationen zur Höhe der Lebensunterhaltskosten.
Sehr wichtig ist selbstverständlich die Höhe der Miete. Bei einem Gericht wird dann beantragt, dass die Pfändungsgrenze angehoben wird. Zuständig ist das Gericht, das für den Pfändungsbeschluss verantwortlich ist. Es kommt jetzt eine Menge Papierkram auf dich zu, aber dass die Pfändungsfreigrenze angehoben wird ist mit Sicherheit dringend erforderlich.
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