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Offenbarungseid und Firmenneugründung - Welche Fristen?

 
Sonst lese ich hier immer nur mit großem Interesse die verschiedenen Einträge durch. Besonders bei der Arbeit, wenn mal nicht so viel zu tun ist, nutze ich die Gelegenheit schon ganz gern und bilde mich auf diese Weise etwas im Bereich Finanzen weiter. Da ich in einer ganz anderen Branche tätig bin, bringt mich das auf jeden Fall weiter.

Nun möchte ich zum ersten Mal auch die praktische Möglichkeit nutzen und ebenfalls mal eine Frage stellen, die mich schon etwas länger beschäftigt. Konkret dreht es sich dabei um die Themen Offenbarungseid und Firmenneugründung. Hier würde ich gern einmal wissen, welche Fristen es dabei gibt?
  
Daeumling
 
 
 
Ich wüsste beim besten Willen nicht, warum eine Unternehmensneugründung trotz Offenbarungseides irgendwelchen Fristen unterliegen sollte. Im Gegenteil, die Gläubiger die dem Schuldner noch im Nacken hängen, müsste so ein Umstand doch eher erfreuen. So diese Unternehmensneugründung vom Startkapital her moderat darstellt, sollte dieser wohl nicht viel im Wege stehen.

Den einzigen Nachteil den ich sehen würde, wäre dass die Gläubiger möglicherweise keinen Monat verstreichen lassen um die Liquiditätslage der neuen Unternehmung zu überprüfen um eventuelle Pfändungen vornehmen zu lassen. Das könnte sich natürlich gerade in der Neugründungsphase sehr negativ in Bezug auf die Unternehmensliquidität auswirken. Sollte ein Insolvenzverfahren anhängig und am Laufen sein, würde ich vielleicht die Jahre abwarten bis die Restschuldbefreiung vollumfänglich greift und man sich nicht der ständigen Pfändungsversuche erwehren müsste.
  
tricolor
 
 
 
Wenn dieser bezeichnete Offenbarungseid mit einer privaten Insolvenz einhergeht, dann sind mir auch keine Fristen bekannt, sondern eher so genannte Sperrzeiten, was eine Firmenneugründung anbelangt. Denn schließlich wird man dann ja in einem Schuldnerverzeichnis geführt und das würde sich ja gar nicht vereinbaren, dass man einerseits Schulden hat bis zum geht nicht mehr und andererseits ein Unternehmen womöglich noch als Geschäftsführer eröffnet und dieses dann auch führt. Somit kann man wohl 3 bis 4 Jahre keinerlei selbständige und leitende Unternehmensfunktion übernehmen, es sei denn, man hat sich vorher aller Schulden entledigt und der Offenbarungseid wäre somit Gegenstandslos.
  
mister-xxl
 
 
 
   
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