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Unterschiede einer Regelinsolvenz zur Privatinsolvenz?

 
Aus beruflichen Gründen befasse ich mich im Rahmen einer anstehenden Fortbildung momentan mit den Themen Insolvenz und Insolvenzrecht etwas genauer. In den nächsten Tagen werde ich dazu an verschiedenen Seminaren teilnehmen und am Ende der Fortbildung müssen wir auch noch einen Abschlusstest schreiben, den ich natürlich bestehen möchte.

Ansonsten bringt mich die Teilnahme an der Fortbildung beruflich nicht weiter. Ich lerne jetzt abends schon etwas vor und lese mich in die Themen ein. Was ich bisher zum Beispiel noch gar nicht wusste ist, dass es verschiedene Arten und wohl auch Möglichkeiten der Insolvenz gibt. Kann mir hier vielleicht jemand einmal die gravierenden Unterschiede zwischen einer Regelinsolvenz und einer Privatinsolvenz näher erläutern?
  
partyloewe
 
 
 
Grundsätzlich ist es bei einer Insolvenz so, dass eine Person nicht mehr zahlungsfähig ist. Von der Regelinsolvenz betroffen sind Selbstständige sowie auch Unternehmen. Die Privatinsolvenz gilt für nicht selbstständige Personen, kann jedoch auch Selbstständige betreffen. Die Zahl der Gläubiger muss geringer sein als 20 und es sollte Arbeitnehmern kein Geld geschuldet werden. Unterschiede gibt es ansonsten auch beim Umfang der beiden Varianten.

Die Regelinsolvenz kann durchaus auch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen, das Prozedere bei der Verbraucherinsolvenz ist etwas einfacher. Das liegt daran, dass dafür eine Gerichtsverhandlung nicht zwingend notwendig ist. Trotzdem kümmert sich das Amtsgericht um die Abwicklung. Das Ergebnis ist schließlich eine Restschuldbefreiung.
  
Groupier
 
 
 
   
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