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Mahnverfahren und Verzugszinsen bei Zahlungsverzug
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So man eine Rechnung erstellt und verschickt, sollte diese ja eigentlich wohl auch in einer angemessenen Frist bezahlt werden. Nur, sollte oder muss man denn immer einen verbindlichen Zahlungstermin auf der Rechnung festhalten?
So der Rechnungsempfänger nicht bezahlt, ab welcher Frist spricht man denn eigentlich von einem Zahlungsverzug? Wie ist denn der Werdegang und allgemeine Ablauf bei Zahlungsverzug geregelt? Welche Kosten können denn schlimmstenfalls auf den Schuldner alles zukommen?
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Ein Zahlungsverzug tritt stets dann ein, wenn ein Zahlungspflichtiger die Leistung nicht zu dem vereinbarten Datum erbringt, wobei das Eingangsdatum des Betrages beim Gläubiger maßgeblich ist. Der Gesetzeslage zufolge muss der Gläubiger einen Schuldner nicht mehr gesondert in Verzug setzen, wenn das Fälligkeitsdatum einer Zahlung ja eindeutig definiert worden ist. Im geschäftlichen Umgang ist es jedoch weiterhin üblich, etwa eine Woche Kulanz vor dem erstmaligen Verschicken einer (häufig kostenpflichtigen) Mahnung oder einer zunächst kostenfreien Erinnerung zu gewähren.
Hieraus resultiert, dass in der öffentlichen Wahrnehmung ein Zahlungsverzug erst bei einer Nichtzahlung trotz erhaltener Mahnung eintritt. Der juristisch korrekte Begriff für den Zahlungsverzug lautet Schuldnerverzug, er gilt auch für nicht rechtzeitig erbrachte Lieferschulden. Der Gläubiger kann bei einem Zahlungsverzug Verzugszinsen berechnen und Schadenersatz sowie möglicherweise Anwaltskosten oder auch Kosten für Inkassodienste einfordern.
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