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Zahlungsverpflichtung bei handwerklicher Schlechtleistung?
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Von meiner Arbeit wird verlangt, dass diese ohne Fehler und einwandfrei ist. Das habe ich dementsprechend auch immer versucht bestmöglich umzusetzen, jedoch bin ich etwas irritiert ob das bei der Arbeit von Handwerkern auch gilt. Bei uns sollte einfach nur die Treppe zum Haus erneuert werden und dafür habe ich eine Handwerkerfirma bestellt.
Die Handwerker haben auch sehr lange gebraucht. Sie haben letztendlich die Steine nur etwas erneuert und schließlich eine horrende Rechnung gestellt. Das Ergebnis war am Ende alles andere als zufriedenstellend. Was ich mich deswegen frage ist, wie es um die Zahlungsverpflichtung in diesem Fall bestellt ist. Wie sieht es bei einer handwerklichen Schlechtleistung aus?
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Eine ganz wichtige Frage in solchen Fällen ist erst einmal immer: Was wurde denn vertraglich vereinbart? Schließt man hierzu einen ordnungsgemäßen Auftrag und Dienstleistungsvertrag ab, kann man doch eigentlich gar nicht von einer horrenden Rechnung überrascht werden.
Bei einer handwerklichen Schlechtleistung würde ich natürlich auch erst einmal auf dem Standpunkt stehen, nicht bezahlen zu müssen. Natürlich sind derartige Streitigkeiten auch immer sehr unangenehm und wer definiert denn eigentlich was als schlechte handwerkliche Ausführung gilt? Bloßes Nichtgefallen allein, wird da wohl nicht reichen und die Rechtspositionen gehen in derartigen Fällen bei den Beteiligten wohl in aller Regel immer sehr weit auseinander.
Für mein dafürhalten bleiben da nur 3 Möglichkeiten: Man einigt sich auf eine Nachbesserung, auf einen Preisnachlass oder wenn gar nichts geht muss man diesen Streit eben juristisch klären lassen. Aber wenn keinerlei vertragliche Vereinbarungen existieren, wird es wohl für beide Seiten schwierig, da irgendwie als großer Sieger herauszugehen.
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