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Möglichkeiten des Widerspruchs bei Pfändungsbeschluss
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Gestern hat sich ein guter Freund nach etwas längerer Zeit mal wieder bei mir gemeldet und wir haben einige Zeit telefoniert. Er hat dann erzählt, was für einen Stress er in den letzten Monaten bei der Arbeit hatte. Das Unternehmen ist recht klein und nicht nur die Auftragslage ist wohl nicht besonders gut. Einige Kunden haben Rechnungen wohl erst mit großer Verspätung beglichen oder gar nicht gezahlt. Sein Chef konnte deshalb die Löhne der Mitarbeiter einige Male nicht pünktlich bezahlen.
Der Freund hatte dann ständig Mahnungen im Briefkasten, was natürlich überhaupt nicht schön ist. Dann hatte er auch noch Pech mit einigen sehr teuren Reparaturen und Neuanschaffungen und nun hat er auch noch mit einem Pfändungsbeschluss zu kämpfen. Er ist mit der Situation restlos und vollkommen überfordert. Weiß jemand von euch vielleicht, ob man einem Pfändungsbeschluss widersprechen kann und wenn das möglich ist, wie funktioniert das?
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Das ist ja wirklich keine schöne Situation, in die dein Freund da geraten ist. Bisher ist mir so etwas zum Glück erspart geblieben, habe aber schon häufiger in der letzten Zeit von Bekannten ähnliches gehört. Oft hatten die dann das Glück, dass sie sich noch kurzfristig Geld von den Eltern oder Geschwistern leihen konnten und so haben sie dann ihre Finanzen wieder schnell in den Griff bekommen.
Wenn man denn nun einen Mahnbescheid von einem Gläubiger bekommt, dann muss innerhalb einer bestimmten Frist ein Widerspruch erfolgen. Es ist anschließend die Aufgabe des Gerichts, eine Pfändung zu bestimmen oder diese für unwirksam zu erklären. Dein Freund könnte sich doch am besten einmal beispielsweise an eine Schuldnerberatung wenden. Auf jeden Fall ist es wichtig, dass er sein Vermögen schützt und dass er schnell handelt. Für die verschiedenen Anträge gibt es immer Fristen. Es könnte zum Beispiel Pfändungsschutz beantragt werden.
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