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Wie lange kann man Gewerbeschein rückwirkend anmelden?
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Ein Bekannter ist nebenbei selbstständig tätig. Er erzielt inzwischen nicht gerade geringe Einnahmen durch den Verkauf von diversen Produkten. Die ganze Zeit über hat er sich darauf konzentriert, dass seine geschäftlichen Tätigkeiten besser laufen und sich dabei um die buchhalterischen Details nicht richtig gekümmert. Nun hat er zufällig erfahren, dass er für seine Tätigkeit eventuell einen Gewerbeschein benötigt.
Mit der Umsetzung seiner Geschäftsidee hat er bereits vor einigen Monaten begonnen, er müsste also einen Gewerbeschein rückwirkend anmelden. Nun befürchtet er natürlich, dass das mit einigem Ärger oder sogar noch Gebühren verbunden ist. Wisst ihr darüber vielleicht etwas Genaueres? Gibt es bei der Anmeldung eines Gewerbescheins gewisse Fristen, die eingehalten werden müssen und wie lange kann das Anmelden überhaupt rückwirkend vorgenommen werden?
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Normalerweise ist man meines Wissens nach dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden, sobald man mit der Arbeit beginnt und man daraus gewerbliche Einkünfte erzielt. Bei einer rückwirkenden Anmeldung ist eventuell noch ein Bußgeld zu zahlen. Grundsätzlich muss jeder Selbstständige ein Gewerbe anmelden. Ausgenommen hiervon sind die Freiberufler. Dazu zählen beispielsweise Rechtsanwälte, Ärzte oder Steuerberater.
Du hast ja erwähnt, dass dein Bekannter die Buchhaltung etwas schleifen lassen hat. Vielleicht wäre es am besten, wenn er sich einmal zur Klärung der Formalitäten an einen Steuerberater wendet. Das kostet zwar etwas, er weiß dann aber was in seiner Situation wohl am besten wäre. Ansonsten wäre auch eine Nachfrage beim Finanzamt eventuell sinnvoll. Für die Anmeldung eines Gewerbes muss man sich einfach an das örtliche Gewerbeamt wenden. Es ist auf jeden Fall die Vorlage vom Personalausweis erforderlich.
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Normalerweise kann man einen Gewerbeschein wohl nicht rückwirkend anmelden, denn diese Anmeldung sollte ja auch immer mit dem Zeitpunkt der gewerblichen Tätigkeit erfolgen. Von daher würde ich mich schon mal schleunigst mit dem zuständigen Amt für Gewerbeerlaubnisse und dem Finanzamt in Verbindung setzen, um das Versäumnis mal zu bereinigen. Ansonsten können bei besonders schwerwiegenden Fällen oder Verstößen gegen die Gewerbeordnung auch Bußgelder bis zu 1000€ verhängt werden. Die Gebühren für eine Gewerbeanmeldung, sind ja mit bis zu 50€ noch gut überschaubar.
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