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Kreditantrag und Angabe von Kreditzweck
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Bei einigen Kreditarten ist ja wohl bei der Kreditbewilligung auch der Kreditzweck entscheidend. Nur wie ist denn eigentlich der Kreditzweck im Bankendeutsch definiert? Ist denn die Angabe von einem Kreditzweck immer zwingend notwendig? Unterscheidet man beim Kreditzweck womöglich auch zwischen Privatkrediten und Krediten für Selbständige? Gibt es vielleicht eine unterschiedliche Gewichtung vom Kreditzweck bei Onlinekrediten und Filialkrediten?
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Der Kreditzweck bezeichnet in aller Regel den Grund der Kreditaufnahme. Bei Verbraucherdarlehen ist die Angabe des Kreditzwecks üblicherweise nicht erforderlich. Abweichungen gelten bei Immobiliendarlehen und Autokrediten, da der Kreditzweck zu einer Vergünstigung des Kreditangebotes führt. Bei gewerblichen Darlehen sind der Kreditzweck und die wirtschaftlichen Auswirkungen der durch den Kredit zu finanzierenden Investitionen für die Kreditentscheidung von grundlegender Bedeutung.
Auf Webseiten zur organisierten Kreditabwicklung zwischen Privatpersonen orientieren sich die meisten der angemeldeten Kreditgeber stärker am angegebenen Kreditzweck als an den ebenfalls offengelegten Bonitätsdaten des Antragstellers. Die Vergabe von Förderdarlehen ist nur möglich, wenn der Kreditzweck mit den Förderrichtlinien übereinstimmt.
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