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Definition und Ablauf von Leasinggeschäften
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Heutzutage kann man ja fast alles auch leasen und das soll ja mitunter auch vorteilhafter als ein Kauf sein. Nur, was stellt sich denn in der Praxis alles als Leasinggeschäfte dar und wie laufen diese im Einzelnen und konkret ab? Wie ist denn ein Leasinggeschäft rein rechtlich definiert und was ist bei dessen Inhalten zu beachten? Was sollte denn ein Leasingvertrag regeln und wie sehen denn die Eigentumsrechte bei einem Leasinggeschäft aus?
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Das Leasinggeschäft stellt aus Sicht des Leasinggebers einen Geschäftszweig dar. Das Leasinggeschäft verbindet Elemente des Kaufes mit denen einer Miete. Das übliche Leasinggeschäft besteht praktisch aus einer Mietzahlung für die Nutzung des finanzierten Gegenstandes während der Vertragslaufzeit, an deren Ende die Möglichkeit zu dessen Rückgabe oder auch zu dessen Kauf durch den Leasingnehmer steht. Der Leasingvertrag kann die Wahlmöglichkeit zum Laufzeitende einschränken.
Rechtlich ist der Leasingnehmer beim klassischen Leasinggeschäft Besitzer der geleasten Ware, während der Leasinggeber ihr Eigentümer bleibt. Bei einem Leasinggeschäft kann der Lieferant zugleich als Leasinggeber auftreten, üblicher ist jedoch die zusätzliche Einschaltung einer Leasinggesellschaft.
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