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Auswirkungen und Konsequenzen einer Lohnpfändung
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Im Zuge von Schuldeneintreibungen kommt es ja wohl immer wieder mal auch zu Lohnpfändungen. Nur wie läuft denn eine Lohnpfändung praktisch ab und welche Beträge sind denn überhaupt pfändbar? Welcher Voraussetzungen bedarf es denn, damit eine Lohnpfändung auch durchgeführt werden kann? Wie viel vom Lohn kann denn durch eine Pfändung einbehalten werden und kann ein Pfändungsbeschluss für den Arbeitnehmer arbeitsrechtliche Konsequenzen haben?
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Die Lohnpfändung ist die direkte Pfändung des Arbeitsentgelts beim Arbeitgeber. Dieser darf den gepfändeten Anteil des Lohnes oder des Gehaltes nicht an seinen Beschäftigten auszahlen, sondern muss den entsprechenden Betrag an den Inhaber des Pfändungstitels überweisen. Eine Lohnpfändung ist nur dann zulässig, wenn das Arbeitseinkommen die Pfändungsfreigrenze überschreitet.
Der nicht pfändbare Gesamtbetrag erhöht sich nach dem Überschreiten der Freigrenze um Anteile der weiteren Vergütung. Eine Lohnpfändung stellt grundsätzlich keinen Kündigungsgrund dar. Selbst wenn der von einer Lohnpfändung betroffene Arbeitnehmer eine Vertrauensstellung bekleidet und diese den Umgang mit Geldmitteln beinhaltet, kann eine Versetzung auf einen anderen Posten angezeigt sein. Sofern diese betriebsintern nicht möglich ist, bewirkt die Lohnpfändung ausnahmsweise eine Kündigungsmöglichkeit seitens des Arbeitgebers.
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